Sinn der Sache: höhere Effizienz, niedrigerer Aufwand und ein benutzerfreundlicheres „Elster“-Portal.
Künftig gilt folgendes:
- Wer seine Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreicht, wird um einen Verspätungszuschlag nicht herumkommen. Der Verspätungszuschlag beträgt, nach anfänglichen Diskussionen über 50 Euro, nun 25 Euro pro Säumnis-Monat.
- Die Abgabefrist der Steuererklärung wird um zwei Monate verlängert.
- Angesichts der großen Datenmengen soll die Auswertung der Steuererklärung weitgehend automatisch auf Basis eines Risikomanagementsystems erfolgen.
- Aus Vorlegepflicht wird Vorhaltepflicht – trotzdem ist es weiterhin möglich, dass dem Finanzamt vorgehaltene Belege angefordert werden können. Kurz: Weiterhin Quittungen aufbewahren!