Schulterschluss der Verleger- und Buchhändlerverbände in der Europäischen Union: Bücher sind ein Kulturgut – gedruckt und digital

11.03.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..

Nach EuGH-Entscheidung über Mehrwertsteuer bei E-Books: Offener Brief an europäische Institutionen / Umfassende Aufklärungsarbeit geplant

Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlagen und Buchhändlern haben sich mit einem Offenen Brief nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes für E-Books in Frankreich und Luxemburg an die Präsidenten der EU-Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments gewendet. Sie fordern, jetzt erst recht durch eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen. Das Schreiben ist der Auftakt zu einem Bündel von Maßnahmen, mit denen die europäische Buchbranche die jetzt noch einmal manifestierte umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Büchern beseitigen will. Der offene Brief im Wortlaut (PDF)

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Es ist unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter gestellt werden, als Leser des gedruckten Buches. Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. Verlage und Buchhändler würden E-Books gerne günstiger anbieten als sie das derzeit können. Wir werden jetzt mit unseren europäischen Kollegen deutlich auf diesen Widerspruch in der europäischen Regelung hinweisen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books festgeschrieben. Die Bundesregierung fordern wir auf, dieses Vorhaben jetzt dringend umzusetzen und auf eine Änderung der europäischen Richtlinie hinzuwirken.“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von der EU-Kommission betriebenen Verfahren gegen Luxemburg und Frankreich entschieden, dass das geltende europäische Recht den Mitgliedsstaaten keinerlei Möglichkeit bietet, auf E-Book-Downloads den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Anders als bei der Lieferung von gedruckten Büchern handele es sich bei dem Download von E-Books um eine Leistung, für die nach den verbindlichen Vorschriften des europäischen Steuerrechts keine umsatzsteuerliche Privilegierung vorgesehen sei. Zusätzlich wird Luxemburg dafür gerügt, dass es einen Super-Niedrig-Umsatzsteuersatz auf E-Books angewendet hat, der von vorneherein nicht mit dem europäischen Recht in Einklang stehe.


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