Neu: Verbindliche Buchpreisbindung für E-Books

01.09.2016  — Anja Giering.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Seit dem 1. September gilt eine Reihe an gesetzlichen Neuregelungen. Dazu gehört u. a. die Preisbindung für E-Books, die im Frühjahr von der Regierung beschlossen wurde. Mit der Gesetzesänderung reagierte der Bundestag auf den Publikumsmarkt – genauer auf die Zunahme des Verkaufs elektronischer Bücher.

Die Buchpreisbindung ist eine gesetzliche Preisbindung für Bücher und ähnliche Produkte. Sie schreibt den Verlagen vor, für jedes Werk einen unveränderbaren Preis festzusetzen, der für alle Letztverkäufer verbindlich ist. So soll ein Preiswettbewerb zwischen den Buchhändlern dadurch unterbunden werden, dass der Kunde überall denselben Preis zahlt.

Die gesetzliche Preisbindung gilt seit dem 1. September nun auch für elektronische Bücher. Das Gesetz hatte der Bundestag ohne Gegenstimmen beschlossen, um zukunftsfest für das digitale Zeitalter zu sein – der Anteil von E-Books am Buchverkauf wächst schließlich seit Jahren. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nannte die Gesetzesänderung „ein klares Zukunftssignal für die Buchbranche“. „Wir stärken das Kulturgut Buch in seiner Vielfältigkeit und überragenden Bedeutung für unsere Gesellschaft“, so Gabriel.

Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels sei die Preisbindung schon vorher auf E-Books angewendet worden. Es fehlte allerdings ein expliziter Hinweis auf elektronische Bücher, was immer wieder Anlass für Spekulationen gab. Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG) enthält jetzt in Paragraph 2 Absatz 1 den folgenden Text: „Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind.“

Für E-Books von Self-Publishern und Mietmodelle (All-you-can-read) gilt die Buchpreisbindung demnach nicht. Auch fremdsprachige elektronische Bücher und E-Books mit Multimedia-Applikationen sind vom Gesetz ausgeschlossen. In der Praxis bedeutet dies, dass z. B. Self-Publisher Rabatt-Aktionen bei E-Books shopbezogen durchführen könnten.

Nicht nur deshalb ist die Buchpreisbindung ein umstrittenes Thema. Die zentrale Frage in der Debatte ist, ob Bücher/E-Books primär als frei handelbare Güter zu betrachten sind, die sich der Marktselektion stellen müssen, oder ob das Werk ein Kulturgut ist, das eines besonderen Schutzes bedarf. Der Gesetzgeber folgte letzterer Auffassung. Feste Ladenpreise sollen demnach zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen und so dem Leser zugutekommen. Außerdem ist der Wettbewerb nicht insgesamt ausgeschlossen: Zulässig ist beispielsweise, dass Verleger den Händlern Rabatte und Sonderpreise gewähren.


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