Kulturgutschutzgesetz muss reformiert werden

23.07.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Kulturrat e.V..

National wertvolle Kunstwerke, Bücher und Handschriften aus öffentlichem Besitz müssen in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden können.

Berlin, den 27.10.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt seit Wochen mit Sorge die Diskussion um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichem Besitz. Der Deutsche Kulturrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, Kulturgüter besser zu schützen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag „National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen“ (Bundestagsdrucksache 16/3137) vom 25.10.2006 unter anderem, dass das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ aktualisiert und vervollständigt wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob national wertvolles Kulturgut, das sich im Eigentum öffentlicher Kultureinrichtungen befindet, in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufgenommen wird.

Bislang sind in dieser Liste nur Kulturgüter im Privatbesitz verzeichnet. Im „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“(Kulturgutschutzgesetz) § 18 heißt es „Dieses Gesetz findet auf das im öffentlichen Eigentum befindliche national wertvolle Kulturgut und Archivgut keine Anwendung, soweit zu dessen Veräußerung nur oberste Bundes- oder Landesbehörden befugt sind oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften die Genehmigung einer aufsichtführenden Stelle der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist.“ Weiter steht im Kulturgutschutzgesetz § 2 (1): „Über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheidet die oberste Landesbehörde.“ Die Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut muss durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt werden.

Offenkundig wurde bislang davon ausgegangen, dass national wertvolles Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand per se geschützt ist. Die jüngsten Vorfälle in Baden-Württemberg und in Krefeld, um den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek bzw. des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet, zeigen aber, dass auch die öffentliche Hand bereit ist, national wertvolles Kulturgut zu verkaufen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichen Museen, Bibliotheken oder Archiven ist es überfällig, dass auch national wertvolle Kunstwerke, Bücher und Handschriften aus öffentlichem Besitz in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden können, um einen Verkauf in das Ausland zu verhindern. Das Kulturgutschutzgesetz muss entsprechend reformiert werden. Wie das Beispiel der Landesregierung Baden-Württemberg zeigt, muss eine Reform des Kulturgutschutzgesetzes auch sicherstellen, dass diejenigen, die über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheiden, heute die obersten Landesbehörden, möglicherweise diejenigen sind, die selbst Kulturgüter verkaufen wollen. Dieser Interessenkonflikt muss bei der Reform des Gesetzes gelöst werden.“


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