Kulturgutschutzgesetz: Mit Augenmaß!

23.07.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Kulturrat e.V..

Der Präsident des Deutschen Kulturrates zur aktuellen Diskussion zum Kulturschutzgesetz

Berlin, den 13.07.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt die aktuelle Debatte zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes mit Sorge. Kulturstaatsministerin Monika Grütters, MdB hat direkt zu Beginn ihrer Amtszeit deutlich gemacht, dass der Kulturgutschutz ihr besonders am Herzen liegt. Im Herbst vergangenen Jahres fand eine schriftliche Konsultation zur Novellierung des Kulturgutschutzes statt, an der sich der Deutsche Kulturrat beteiligt hat.

Unstreitig ist, dass insbesondere mit Blick auf archäologisches Kulturgut dringender Handlungsbedarf besteht. Es droht aufgrund von Bürgerkriegen der Verlust von Artefakten der Menschheitsgeschichte. Hier muss dem illegalen Handel ein Riegel vorgeschoben werden.

Sehr zu begrüßen sind ferner die Aktivitäten von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, MdB zur Verstärkung der Provenienzforschung und Bündelung der Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen mit Blick auf NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Allerdings hat der Deutsche Kulturrat sowohl in seiner Stellungnahme zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut als auch in seiner Stellungnahme zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass "nicht jedes Objekt, das zwischen 1933 und 1945 keine lückenlose Provenienz hat, automatisch restitutionsbelastet ist".

Der bedeutsame Kulturgutschutz darf aber insbesondere mit Blick auf den Handel mit zeitgenössischer Kunst sowie der Kunst des 20. Jahrhunderts nicht dazu führen, dass der bestehende Kunstmarkt in Deutschland gefährdet wird oder aber Sammler mit überzogenen Vorschriften vergrault werden. Wenn die öffentliche Hand mehr Kulturgut in Deutschland halten will, muss sie dafür entsprechende Mittel bereit stellen und die Werke zu Marktpreisen kaufen.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, sagte: "Schon in der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen steht, dass Kulturgüter Güter besonderer Art sind. Sie haben einen ideellen und einen ökonomischen Wert. So richtig das Ziel von Kulturstaatsministerin Grütters zum Schutz von national wertvollem Kulturgut ist, so wichtig ist es, die ökonomische Dimension des Kunsthandels dabei angemessen zu berücksichtigen. Weder Kunsthändlern noch Sammlern darf eine Enteignung durch die Hintertür drohen. Gerade der Kunsthandel ist international aufgestellt und sollte jetzt nicht durch das Kulturgutschutzgesetz auf den nationalen Markt begrenzt werden. Hier muss mit Augenmaß gehandelt werden."


Newsletter:

dasBibliotheks­wissen

Aktuelle News und Informationen zum Bibliothekswesen und zum Bibliotheksmanagement

Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnieren
nach oben