Hightech Update 2012

07.02.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..

Die wichtigsten Neuerungen des neuen Jahres in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick - Verbraucherschutz wird weiter verbessert

Consumer Electronics

Satelliten-TV nur noch digital: Zum 1. Mai 2012 schalten die Fernsehsender die analoge Satelliten-Übertragung komplett ab. Wer seine TV-Bilder per Satellit empfängt, benötigt dann einen digitalen Receiver, ansonsten sieht er schwarz. Digitale Satelliten-Receiver gibt es bereits ab 20 Euro. Allerdings geht der Trend zu hochwertigen Geräten, die hochauflösendes Fernsehen (HDTV) empfangen können oder eine integrierte Festplatte haben. Zudem sind Flachbildschirmfernseher, bei denen das Empfangsteil für Satelliten-TV bereits eingebaut ist, im Markt. Grund für die Umstellung: Digitale Signale ermöglichen eine bessere Bild- und Tonqualität. Außerdem werden durch die Abschaltung der analogen Übertragung Frequenzen frei, die für zusätzliche Programme und hochauflösendes Fernsehen genutzt werden können.

Telekommunikation

Besserungen für Verbraucher: Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:

  • Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.
  • Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.
  • Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
  • Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.
  • Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

E-Commerce

Schutz vor Kostenfallen im Internet: Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

E-Government

E-Bilanz startet: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Bisher waren diese Unterlagen, vor allem Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, in Papierform zu übersenden. Für das am 1. Januar 2012 beginnende Wirtschaftsjahr können die Unterlagen erstmalig elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (E-Bilanz). Die Finanzverwaltung hat hierfür detaillierte Datenschemata (sog. Taxonomien) vorgegeben. Deshalb ist eine frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen zu empfehlen, auch wenn die Unterlagen im Regelfall erst in 2013 dem Finanzamt zugehen müssen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die elektronische Übermittlung noch freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz dann zwingend.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Zuwanderung

Erleichterungen kommen: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland werden die Zuwanderungsregelungen vereinfacht. Die Verdienstgrenzen für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis werden von 66.000 Euro auf 48.000 Euro pro Jahr gesenkt. Zudem wird die Blue-Card-Regelung der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (u.a. IT-Fachkräfte) soll sie 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 abgeschlossen.

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