01.12.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..
Wenn die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, können die Mitgliedsstaaten der EU nach Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch für E-Books einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz ermöglichen. In Deutschland kämen so statt 19 Prozent 7 Prozent Mehrwertsteuer zum Tragen.
„Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt und gegen eine unverständliche Ungleichbehandlung bezogen. Bücher sind Kulturgüter – ob analog oder digital. Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken insbesondere der Bundesregierung, die sich für die ermäßigte Mehrwertsteuer stark eingesetzt hat“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament gewandt und auf eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie gedrängt.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission