Deutscher Bibliotheksverband hält geplante Urheberrechtsreform für dringend erforderlich

01.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv).

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt die geplante Reform des Urheberrechts der Bundesregierung ausdrücklich und fordert sie auf, sie noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

Der dbv unterstreicht dabei vor allem die Notwendigkeit, Maßnahmen in Bezug auf Pauschalvergütung, freie Materialwahl, Text- und Data Mining, E-Book Ausleihe, Zweitveröffentlichungsrecht und Langzeitarchivierung des digitalen Kulturerbes umzusetzen.

Wissenschaft lebt von Kommunikation. Diese findet traditionell über Publikationen statt. Neue Erkenntnisse werden in Zeitschriften und Monographien veröffentlicht, gelesen, zitiert und zu neuen Erkenntnissen und somit zu neuen Publikationen verarbeitet.

„Der Kreislauf des Forschens und Lehrens ist die Basis des wissenschaftlichen Arbeitens. Im digitalen Zeitalter werden wissenschaftliche Publikationen zu einem großen Teil digital veröffentlicht. Dieser Medienwandel erfordert eine Reform des Urheberrechts im Sinne der Wissenschaft, das Forschen und Lehren befördert und einfache Informationsflüsse ermöglicht.“ So Petra Hätscher, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes und Direktorin des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz.

„Bibliotheken sind die Vermittler des Wissens, auch im digitalen Zeitalter. Speziell für den Bereich Studium, Lehre und Forschung stellen die wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland die Inhalte in digitaler und gedruckter Form bereit, ohne die die Arbeit der Lehrenden, Forschenden und Studierenden nicht möglich wäre.“ So Hätscher weiter.

Der Bibliotheksverband fordert im Einzelnen:

  1. Dass Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen fair und angemessen vergütet werden. Eine Vergütung aufgrund der Nutzung von wissenschaftlicher Literatur im Rahmen von Lehre und Forschung soll als faire pauschale Vergütung erfolgen und nicht werkbezogen.
  2. Dass eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke den Abnehmern die Materialwahl überlassen sollte. Ob ein Werk für die Lehre und in der Forschung zum Beispiel gedruckt oder digital, im Bestand der Bibliothek oder per Fernleihe zur Verfügung gestellt wird, muss durch die jeweilige Bibliothek entschieden werden. Die Auflage, in bestimmten Fällen Verlagslizenzen erwerben zu müssen würde eine massive Einschränkung und Behinderung der wissenschaftlichen Informationsversorgung darstellen.
  3. Dass das Verfahren des Text- und Data Mining für erworbene Materialien (Lizensierungen) explizit zu erlauben ist.
  4. Dass ein klares Ausleihrecht den Umgang mit E-Books in öffentlichen Bibliotheken regelt. Das Prinzip der Bibliotheksausleihe von gedruckten Büchern, jedes gekaufte Werk einmal zeitgleich ausleihen zu können, muss auch in der digitalen Welt seine Anwendung finden.
  5. Dass das Zweitveröffentlichungsrecht nicht durch Vertrag zwischen Verlag und Autor/in verhindert werden darf. Alle Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Zeitschriftenartikel müssen das Recht haben, ihre Publikation je nach Fachgebiet spätestens ein Jahr nach Erscheinen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dass die Langzeitarchivierung zur Bewahrung und Bereitstellung des kulturellen Erbes ermöglicht werden muss. Bibliotheken sind gemeinsam mit Museen und Archiven Gedächtnisorganisationen, die in langen Zeiträumen Wissen bewahren und öffentlich machen. Dies muss auch im digitalen Zeitalter gewährleistet sein. Medienwandel darf nicht zu einem Verlust von Wissen und Material führen.

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