Deutscher Bibliotheksverband begrüßt parteiübergreifenden Konsens zum Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz

25.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv).

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt ausdrücklich den parteiübergreifenden Konsens bei der Verabschiedung eines Landesbibliotheksgesetzes für Rheinland-Pfalz am 19. November 2014.

Das vorliegende „Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften“ würdigt die Bibliotheken als wichtige Bildungseinrichtungen sowie ihre Rolle bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes. Darüber hinaus enthält das Gesetz modernisierte Regelungen zum Pflichtexemplarrecht. Auch wenn es die Rechtsstellung insbesondere der kommunalen Bibliotheken nicht wesentlich stärkt und auch keine verbindlichen Regelungen zur Finanzierung der Bibliotheken enthält, kommt in dem Gesetz doch die große Wertschätzung für Bibliotheken aller Sparten zum Ausdruck. In diesem Sinne kann das Gesetz auch als Vorbild für weitere Bundesländer wirken.

Hervorzuheben ist, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen umfasst und alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Bibliotheken in kommunaler und freier Trägerschaft, ist deren politische Aufwertung durch das Gesetz als zentraler Bestandteil der Bildungs- und Infrastruktur des Landes sehr zu begrüßen.

Damit wurde das vierte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet – nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Ein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Landesverbands Rheinland-Pfalz im Deutschen Bibliotheksverband und kulturpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Geis. Er hat sich in ganz besonderem Maße für ein Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz eingesetzt.

Der Vorsitzende des dbv, Frank Simon-Ritz, kommentiert: „Die bisher verabschiedeten Bibliotheksgesetze sind ein wichtiges Signal der Politik. Es geht aber langfristig darum, die Rechtsstellung der Bibliotheken zu stärken. Das wird perspektivisch nur über ihre Anerkennung als kommunale Pflichtaufgabe möglich sein.“

In Schleswig-Holstein gehen zurzeit die Diskussionen um ein Bibliotheksgesetz weiter. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatte dem Landtag bereits 2012 ein zukunftsweisendes Bibliotheksgesetz vorgelegt, das jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt wurde. Die Mitte 2012 gebildete Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sie „[…] in der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Entwurf eines Bibliotheksgesetzes einbringen, mit dem die Förderung der Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land und deren Arbeit erstmals auf eine eigenständige, solide Grundlage gestellt wird." Demnach sollte das Kultusministerium spätestens 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Am 19. November 2014 haben die bibliothekarischen Verbände in der sog. „Kieler Runde“ mit den bildungs- oder kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen erneut über ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein beraten. Die Landesregierung hat hier noch einmal bekräftigt, dass sie den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden wird.


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