Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gemäß § 59 LPVG

08.09.2023  — Von Oliver Altmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

mindestens fünf Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Berufsausbildung befindenIn Dienststellen, in denen Personalvertretungen gebildet sind, sieht der Gesetzgeber auch die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vor, sofern ihr mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Berufsausbildung befinden.

Die Jugend- [...]

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