Einnahmen dem Haushalt der Bibliothek zukommen lassen

20.09.2024  — Von Heike Schiffer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Durch das Prinzip der Gesamtdeckung im Haushaltsrecht des Bundes, der Länder und Kommunen fließen alle Einnahmen dem Gesamthaushalt des Bundes, der Länder und der Kommunen zu und werden zur Deckung aller Ausgaben herangezogen. Um die Einnahmen der Bibliothek ihrem Haushalt zugute kommen zu lassen, müssen die Einnahmentitel einen Zweckbindungsvermerk erhalten („Einnahmen berechtigen zu Ausgaben im Ausgabentitel“), denn dann können diese Einnahmen nur für einen bestimmten Zweck verausgabt [...]

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