Verrechnungskonto

Stand: 14.10.2018

Der Trend, Kapitalgesellschaften zu gründen, ist spürbar. Nicht zuletzt durch die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) mit nur wenig Stammkapital zu gründen, die praktisch eine „Vorstufe“ der GmbH ist. Oftmals sehen die Gründer einer Kapitalgesellschaft die beschränkte Haftung als größten Vorteil an. Leider vergessen sie oft, dass sie sich mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft zahlreichen Regelungen unterwerfen.

Gründe für ein Verrechnungskonto

Oftmals werden insbesondere kleine Kapitalgesellschaften von den Gesellschaftern und den Geschäftsführern wie Einzelunternehmen geführt, die nicht diesen recht strengen Regelungen unterliegen. Hauptproblem ist oftmals die Liquidität. Bei Kapitalbedarf der Kapitalgesellschaft wird Geld von den Gesellschaftern eingezahlt oder Rechnungen durch die Gesellschafter beglichen, ohne dass diese Kapitalerhöhung erwünscht sind / waren. Im Folgenden werden diese „Einlagen“ als „Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern“ in der Bilanz geführt.

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