Incoterms® 2020 und Auswirkungen

Alle wichtigen Änderungen, die neue Klausel DPU uvm. Was Anwender unbedingt ab dem 01.01.2020 beachten müssen.

Stand: 18.10.2019

Warum Incoterms® im internationalen Handel?

Die internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce (ICC)) gibt die Incoterms® heraus, um die Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Warenhandel zu regeln. Die Incoterms® Klauseln kommen in der Regel zu 90% aller internationalen Kaufverträgen im Einsatz und gelten damit als weltweiter Standard.

Ein rotes Dampfschiff, welches vom Hafen aufs Meer fährt.

Verkäufer können künftig bei Frachttransporten verpflichtet werden ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. © Pexels

Incoterms® haben keinen Gesetzesstatus. Aus diesem Grund müssen sie schon bei Geschäftsabschluss beispielsweise durch AGB, im Angebotstext oder über einen Kaufvertrag wirksam vereinbart werden. Incoterms® regeln dabei nur die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, die sich auf den Gefahr- und Kostenübergang beziehen.

Internationale Handelspartner regeln mit den Incoterms®klauseln die Kosten und die Verantwortlichkeiten für jeglichen Transportweg, die Übergabe einer Ware und die Haftung einer Beschädigung oder Verlust der Ware.

Die Regeln der Incoterms® unterstützen den internationalen Handel in mehr als 120 Ländern. Diese gibt es seit 1936 und sie werden regelmäßig überarbeitet – zuletzt im September 2019.

Zum 01.01.2020 treten neue Klauseln in Kraft, die bestehende Incoterms® können aber weiterhin verwendet werden. Dabei sollte dann unbedingt die Nennung der geltenden Fassung, z.B. EXW Incoterms® 2010 festgehalten werden.

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Aufteilung der Incoterms®

Grundsätzlich unterteilen sich die Incoterms® 2010 in vier Gruppen. Da in der Regel die Auswahl der Klausel mit Blick auf die Kosten- und Gefahrtragung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wird, sind diese so konzipiert, dass sich die Pflichten des Verkäufers von der E-Gruppe über die Gruppen F und C bis hin zu den D-Klauseln weiter steigern.

Entsprechend ist es für Verkäufer also am risikoärmsten, mit seinem Käufer die Klausel Ex Works (EXW) zu vereinbaren.

In der D-Gruppe bleiben dagegen alle Kosten und Risiken auf Seiten des Verkäufers. Letztendlich ist immer die individuelle Verhandlungsposition von Verkäufer und Käufer entscheidend, welche Klauseln vereinbart werden.

Übersicht Incoterms® 2020

Es gibt 11 Incoterms® Klauseln, die in vier Gruppen (C-D) eingeteilt sind. Diese Gruppen regeln die Kosten und Gefahrentragung (1-4).

Gruppe E (Der Exporteur ist von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung der Ware befreit.)
EXW Ex Works ab Werk (benannter Lieferort)
Gruppe F (Der Exporteur entledigt sich seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Kosten des   Haupttransports trägt der Importeur.)
FCA
Free Carrier

frei Frachtführer (benannter Lieferort)

Der Käufer kann seinen Frachtführer anweisen, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen.

FAS Free Alongside Ship frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)
FOB Free On Board frei an Bord (benannter Verschiffungshafen)
Gruppe C (Hier trägt der Exporteur den Hauptteil der Transportkosten.)
CFR Cost and Freight Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen)
CIF Cost, Insurance and Freight Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen)
CPT Carriage Paid To frachtfrei (benannter Bestimmungsort)
CIP
Carriage and Insurance Paid To

frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort)

Standardversicherungspflicht durch eine umfassendere „All-Risk“-Deckung

Gruppe D (Der Exporteur übernimmt sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.)
DAP Delivered At Place geliefert am Ort (benannter Bestimmungsort)
DAT

wird zu DPU

Delivered At Terminal

wird zu Delivered at Place Unloaded

geliefert ab Terminal (benanntes Terminal im Hafen oder am Bestimmungsort)

jeder beliebige (vereinbarte) Ort kann Bestimmungsort sein

DDP Delivered Duty Paid geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort)
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Incoterms® 2020: Was sind die wichtigsten Änderungen?

Ein weißer LKW der frontal auf einen zu, die Straße entlang fährt.

Verpflichtungen hinsichtlich Waren/Zahlung und Lieferung wurden in Incoterms® 2020 verschoben. © Pixabay

  • Wie wirken sich die Änderungen auf die Klausel DAT aus?
    Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wird in den Incoterms® 2020 geändert zu DPU (Delivered at Place Unloaded). Jeder beliebige (vereinbarte) Ort kann künftig der Bestimmungsort sein.
  • Welche neue Optionen gibt es beim Seetransport?
    Für Waren, die unter der FCA-Klausel (Free Carrier) verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind (z.B. Waren in Containern), gibt es künftig eine neue Option. Käufer und Verkäufer können vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Damit ist der Verkäufer verpflichtet, das Bordkonossement dem Käufer zu übergeben, z.B. über beteiligte Banken.
  • Wie verändert sich der Versicherungsschutz?
    Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) an die aktuelle Praxis an. Bislang konnte der Verkäufer einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abschließen. Der Versicherungsschutz deckt eine Reihe von standardmäßig aufgeführten Risiken ab. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF in Kraft, bei CIP hingegen ist die Standardversicherungspflicht in eine umfassendere „All-Risk“-Deckung übergegangen.
  • Dürfen eigene Verkehrsmittel für den Transport verwendet werden?
    Die neuen Incoterms® berücksichtigen auch die Tatsache, dass immer mehr Handelspartner die Beförderung der Waren mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren. Bisher war es geschäftsüblich Waren von einem Drittanbieter zu befördern, die entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wurde, jedoch die Geschäftspraxis zeigt, dass immer mehr Käufer oder Verkäufer seine eigenen Verkehrsmittel nutzen möchte, um die Waren zu befördern. Daher gibt es in den Incoterms® künftig die Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder einfach die notwendige Beförderung selbst zu organisieren.
  • Gibt es neue Sicherheitsanforderungen?
    Die letzte maßgebliche Neuerung betrifft die gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren. Die Incoterms® 2020 regelt ganz klar die Verteilung der Sicherheitspflichten und die damit verbundenen Kosten.
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Neue Reihenfolge der A/B Regeln innerhalb der Klauseln

Die wichtigen 10 A/B Regeln innerhalb der jeweiligen Klausel sind neu angeordnet.

Waren/Zahlung, Lieferung und Gefahrenübergang der Vertragsparteien waren in den Incoterms® 2010 unter A1 aufgelistet. In den Incoterms® 2020 werden diese unter A2 und A3 aufgelistet. Diese Änderung dient der Konditionen zur Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Incoterms®

  • A1/B1 Allgemeine Verpflichtungen
  • A2/B2 Lieferung/Übernahme
  • A3/B3 Gefahrenübergang
  • A4/B4 Transport
  • A5/B5 Versicherung
  • A6/B6 Liefer- /Transportdokument
  • A7/B7 Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung
  • A8/B8 Prüfung/Verpackung/Kennzeichnung
  • A9/B9 Kostenverteilung
  • A10/B10 Benachrichtigungen

DAP Incoterms für den Transport

Ein Flugzeug transportiert die Güter zum vereinbarten Bestimmungsort

DAP gilt für alle Transportformen. © Pexels

Die DAP Incoterms sind in der Gruppe D der Incoterms 2020 zu finden. Bei den D-Klauseln übernimmt der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Die Abkürzung DAP steht für „Delivered At Place“ / „geliefert am Ort (benannter Bestimmungsort)“. Dem Käufer wird die Ware nach Ankunft an einem Bestimmungsort entladebereit, d.h. unentladen, zur Verfügung gestellt. Der Exporteur trägt die Kosten für die Exportabwicklung. Das Vorstehende gilt für alle Transportformen.

Neben den DAP Incoterms fallen noch die folgenden Incoterms unter die D-Klauseln:

  • Incoterms DAT:
    Dem Käufer wird die Ware nach Ankunft an einem Bestimmungsterminal entladen zur Verfügung gestellt. Der Exporteur trägt die Kosten für die Exportabwicklung. Das Vorstehende gilt für alle Transportformen.
  • Incoterms DDP:
    Der Exporteur übernimmt sowohl die Transportkosten bis zum Bestimmungsort als auch die Einfuhrzölle. Die Gefahr trägt ebenfalls der Exporteur bis zum Bestimmungsort. Das Vorstehende gilt für alle Transportformen.
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FCA Incoterms für den Transport

Die FCA Incoterms sind in der Gruppe F der Incoterms 2010 zu finden. Bei den F-Klauseln entledigt sich der Exporteur seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Kosten des Haupttransports trägt der Importeur.

Das Kürzel FCA steht für „Free Carrier“ / „frei Frachtführer (benannter Lieferort)“. Der Übergang von Kosten und Gefahren findet an einem vom Importeur festgelegten Verladeort der Ware statt. Die Kosten für den Haupttransport trägt der Importeur. Das Vorstehende gilt für alle Transportarten.

Neben den FCA Incoterms fallen noch die folgenden Incoterms unter die F-Klauseln:

  • Incoterms FAS:
    Der Exporteur zahlt die Kosten bis zum Kai des Verladehafens und die Exportfreimachung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur findet ab Verladung auf das Schiff statt. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Importeur. Das Vorstehende gilt für den See- und Binnenschifftransport.
  • Incoterms FOB:
    Außer den Kosten wie bei FAS trägt der Exporteur hier noch die Kosten des Verladens. Der Gefahrenübergang auf den Importeur findet statt, wenn die Ware den Schiffsboden erreicht. Das Vorstehende gilt für den See- und Binnenschifftransport.
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