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Verbraucher fliegen auf Paket-Drohnen

31.05.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..

Drohnen für den Transport von Waren oder Medikamenten haben großes Potenzial. Bei der privaten Drohnen-Nutzung müssen gesetzliche Regelungen beachtet und Versicherungsfragen geklärt werden.

Logistik-Drohnen könnten schon bald ein alltäglicher Anblick am Himmel über Deutschland sein. Das zeigt eine repräsentative Befragung rund um das Thema Luftfahrt im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Hierfür wurden 994 Verbraucher, die in den vergangenen 12 Monaten eine Flugreise unternommen haben, unter anderem zu ihrem Interesse an den unbemannten Luftfahrzeugen für die Warenlieferung befragt. Demnach würden sich 13 Prozent der Befragten auf jeden Fall Einzelhandels-Waren per Drohne liefern lassen, und 30 Prozent können sich das vorstellen, das heißt: Insgesamt sind 43 Prozent der Befragten offen für die individuelle Warenlieferung aus der Luft.

Noch stärker ist das Interesse an der Lieferung eiliger Medikamente per Drohne. So würde jeder vierte Befragte (24 Prozent) auf jeden Fall Drohnen in Anspruch nehmen, um sich eilige Medikamente liefern zu lassen, 21 Prozent können sich das vorstellen.

Insgesamt haben damit fast 45 Prozent Interesse an Arzneimittel-Drohnen. Große Logistikunternehmen testen derzeit die Warenlieferung per Drohne. „Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können.“

Insgesamt haben damit fast 45 Prozent Interesse an Arzneimittel-Drohnen. Große Logistikunternehmen testen derzeit die Warenlieferung per Drohne. „Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können.“

Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist. Generell gilt: Für die Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken braucht man derzeit in aller Regel keinen Eignungsnachweis wie einen Führerschein. Je nach Gewicht der Drohne, Aufstiegshöhe, Flugort und Zweck der Nutzung kann jedoch eine Aufstiegsgenehmigung der Behörden nötig sein.

Auf dem eigenen Grundstück darf man in der Regel eine Drohne fliegen lassen, solange diese weniger als fünf Kilo wiegt und nicht höher als 30 Meter steigt und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt. Auch auf Modellflugplätzen ist der Einsatz meist problemlos möglich. Im Umkreis von Flughäfen ist der Betrieb verboten bzw. streng reglementiert.

Ein Flugverbot herrscht auch über Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Zudem sollten sich Nutzer von Drohnen über die Versicherungslage informieren. In vielen Fällen reicht eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung für den Drohnen-Betrieb nicht aus, d.h. es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei Bildaufnahmen von Menschen müssen im Falle einer Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Für die gewerbliche Drohnen-Nutzung gelten Sonderregelungen.

Detaillierte Informationen rund um den Drohnen-Einsatz sind unter folgenden Links verfügbar:

Das Bundesverkehrsministerium überarbeitet derzeit die gesetzlichen Regelungen für den Drohnen-Flug.: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html

Hinweis zur Methodik

Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 994 Flugreisende ab 14 Jahren befragt.



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