16.10.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Im Gegensatz zur bislang vertretenen Rechtsauffassung stellen Eigenanteile und Zuzahlungen bei der Dienstwagenbesteuerung keine Werbungskosten der Arbeitnehmer dar. Es handelt sich vielmehr um negative Einnahmen. Hierbei mindern die Eigenanteile und Zuzahlungen der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil bereits auf der Einnahmenseite. Es handelt sich also nicht um Ausgaben des Arbeitnehmers, sondern um negative Einnahmen, was steuerlich jedoch grundsätzlich zum gleichen Ergebnis führt.
Mit BMF-Schreiben vom 21.09.17 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass diese beiden Urteile allgemein angewendet werden dürfen.
Im Folgenden wird klargestellt, welche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung vorliegen müssen.
Wenn ein Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges ein Nutzungsentgelt in Form von Zuzahlungen bzw. Eigenanteilen für
leistet, mindern diese Zuzahlungen den geldwerten Vorteil. Im Ergebnis ist nur der verbleibende Saldo der Lohnversteuerung zu unterwerfen.
Als Nutzungsentgelt sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte
anzusehen.
Bei den vom Arbeitnehmer selbst getragenen Fahrzeugkosten ist zu differenzieren, ob es sich um Fahrzeugkosten handelt, die dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen, oder um andere Kosten, die nicht dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen.
Fahrzeugkosten, die dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen, sind in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einzubeziehen.
Hierbei handelt es sich um
Andere Fahrzeugkosten, also Kosten, die nicht dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen, sind hingegen nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einzubeziehen.
Dazu zählen insbesondere
Soweit derartige Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden, sind diese nicht als Nutzungsentgelt anzusehen und dürfen den geldwerten Vorteil entsprechend nicht mindern.
Fortsetzung folgt!
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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