Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Sicht der Lohn- und Umsatzsteuer
Richtig verfahren bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus der Sicht der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig verfahren.
Lohnsteuer fällt nur dann an, wenn die Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen sind. Insoweit ist eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erforderlich.
Immer noch aktuell für die Praxis sind einige Urteile des BFH zu der Bewertung von Gutscheinen. Hierin weist er die Finanzverwaltung deutlich in die Schranken und erweitert damit den Spielraum der Arbeitgeber bei der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze deutlich. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie nun vereinfacht Ihre Gutscheine bewerten können.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind Sachzuwendungen an das Personal grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist Gegenstand des zweiten Teils des Seminars.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind.
Programmübersicht
- Teil: Lohnsteuer (Bärbel Küch)
- Begriff des Arbeitslohnes/Sachbezug
- Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwand im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
- Aufmerksamkeiten (z. B. Geschenke, Getränke und Genussmittel)
- Anwendung der Freigrenze
- Leistungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (z. B. Gestellung von Kleidern)
- Betriebsveranstaltungen
- Aktuelle Rechtsprechung zur 110-€-Freigrenze
- Bewertung von Sachbezügen
- Erscheinungsformen (z. B. Verpflegung, KfZ-Gestellung, Zuwendung von Waren/Leistungen)
- Bewertung: Einzelbewertung, KfZ-Gestellung, Bewertung von Mahlzeiten, Rabattfreibetrag
- Aktuelles bzgl. der Dienstwagenbesteuerung; neue BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei der 1% Regelung; Zuschlag für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte i H. v. 0,03 % d. Listenpreises nicht mehr zwingend; stattdessen lässt BFH "Einzelbewertung zu"
- Die besondere Pauschalversteuerung gem. § 37 b EStG
- Warengutscheine
- Deutliche Vereinfachung der Gutscheinbewertung durch das BFH-Urteil vom 9.2.2011
- Rechtsprechung widerspricht den strengen Anforderungen der Verwaltung
- Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber; Berücksichtigung der vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten
- Teil: Umsatzsteuer (Hans Jürgen Bathe)
- Zuwendungen des Arbeitgebers als Lieferungen bzw. sonstige Leistungen
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufmerksamkeiten
- Leistungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers aus Sicht der Umsatzsteuer
- Anwendung der lohnsteuerlichen Grundsätze und umsatzsteuerliche Auswirkungen
- Umsatzsteuerliche Besonderheiten (z. B. bei KfZ-Gestellung, Mahlzeiten, Incentives, Beförderungsleistungen)
- Besonderheiten beim Vorsteuerabzug (z. B. Reisekosten, KfZ-Kosten, Bewirtungsaufwand, Geschenke)
- Leistungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
|
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Bärbel Küch war nach ihrer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin in der Finanzverwaltung NRW tätig. Nach 10jähriger Tätigkeit als Lohnsteueraußenprüferin für Groß- und Konzernbetriebe wechselte sie in die Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für Finanzen NRW, wo sie bis Ende 2007 tätig war. Nebenberuflich war sie bereits seit 15 Jahren als Referentin spezieller Lohnsteuerseminare aktiv. Seit 2008 ist Bärbel Küch als freiberufliche Referentin und Steuerberaterin in der Fortbildung tätig. Des Weiteren ist Bärbel Küch Mitautorin einer lohnsteuerlichen Lehrbuchreihe sowie eines Basiskommentars zum Steuerrecht. Bärbel Küchs Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus. | 
| | Hans Jürgen Bathe arbeitete nach dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen NRW von 1975 bis 1998 als hauptamtlicher Dozent in der Ausbildung für die Finanzverwaltung, zuletzt an der Fachhochschule für Finanzen (NRW) Nordkirchen. Danach folgte ein Einsatz als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt mit den Hauptaufgaben Betriebsprüfung und Umsatzsteuer. Seit 2005 ist Hans Jürgen Bathe wieder Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW (Nordkirchen). Über seine Vortragstätigkeit im Bereich der Weiterbildung hält er seit Jahren unmittelbaren Bezug zur Praxis. Außerdem ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer. |
Termine und Anmeldung
|