Vergabeverfahren von A-Z – Rechtssichere Gestaltung öffentlicher Ausschreibungen
Praxisnahe Darstellung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Öffentliche Ausschreibungen sind auch nach der 2010 abgeschlossenen Vergaberechtsreform äußerst komplex und die Rechtslage weiterhin ständigen Änderungen unterworfen so dass auch kleine Verfahrensfehler folgenreich sein können.
Unsere Experten gehen mit Ihnen die Schritte eines Vergabeverfahrens von der Vorbereitung bis zu Nachprüfungsverfahren detailliert durch, stellen Ihnen mögliche Vereinfachungen vor und weisen auf typische Fehlerquellen hin. Änderungen in der aktuellen Rechtsprechung werden erläutert und Auswirkungen praxisnah kommentiert. Danach steht einer erfolgreichen, rechtssicheren Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens und der Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichsten Bieters nichts mehr im Wege. Ein kurzer Exkurs zu dem Thema eVergabe rundet den Seminartag ab.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Bund, Ländern und Kommunen und ihrer Gesellschaften sowie Anstalten öffentlichen Rechts, die für die Beschaffung und Vergabe zuständig sind; Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Projektsteuerer sowie Bieter.
Informationen zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
bei den Architekten- und Ingenieurkammern »
Programmübersicht
- Vorbereitung der Vergabe
- Interne Vorbereitung für den öffentlichen Auftraggeber und ggf. Zusammenarbeit mit Dritten (Projektsteuerer, Planer etc.)
- Öffentlicher Auftraggeber und öffentlicher Auftrag / Bau- und Dienstleistungskonzession
- Schwellenwertberechnung
- Wahl der richtigen Verfahrensart
- unterhalb der Schwellenwerte (öffentliche Ausschreibung; beschränkte Ausschreibung; freihändige Vergabe)
- oberhalb der Schwellenwerte (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)
- Beachtung relevanter Fristen und Termine
- „Befreiung“ vom Vergaberecht
- Schutz mittelständischer Interessen und die Verpflichtung zur Losvergabe
- Von der Veröffentlichung bis zur Submission
- Inhalt, Art und Weise der Bekanntmachung
- Erstellen der Vergabeunterlagen – praktische Tipps zu Eignungs- und Zuschlagskriterien, Leistungsbeschreibung und Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Zulassung von Bietergemeinschaften und Subunternehmern
- Typische Fehlerquellen auf Auftraggeberseite bei der Gestaltung der Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen
- Kommunikation im Vergabeverfahren – Bieterfragen
- Erhöhte Anforderungen bei den Dokumentationspflichten
- Die Angebotswertung
- Eingang und Öffnung der Angebote
- Neuregelungen bei der Angebotsprüfung und -wertung
- Verfahrenserleichterungen - Nachfordern fehlender Unterlagen und unwesentlicher Preispositionen
- Angebotsaufklärung versus Nachverhandlung
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
- Abschluss des Verfahrens – Zuschlag oder Aufhebung?
- Ex-post Informationspflichten
- Das Nachprüfungsverfahren
- Besonderheiten des Verfahrens
- Praktische Hinweise für die Vermeidung von Nachprüfungsverfahren sowie die erfolgreiche Verteidigung, Schutzschriften
- Neue Rügeobliegenheiten – Umgang mit Rügen
- Die Unwirksamkeit abgeschlossener Verträge
- Zusammenarbeit mit den Vergabekammern
- Die erfolgreiche Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Exkurs: eVergabe
- Stand und Entwicklung
- Für welche Verfahren eignet sich die eVergabe?
- Ausschreibungsplattformen im Überblick
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Dr. Ingrid Reichling ist Rechtsanwältin und Partnerin im Münchner Büro der Sozietät Graf von Westphalen und im Bereich Vergaberecht und öffentliches Recht sowie auf Privatisierungen und Public Private Partnerships (PPP/ÖPP) spezialisiert. Sie berät seit mehr als 13 Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen bei nationalen und internationalen Vergabeverfahren und Ausschreibungen. Dr. Ingrid Reichling studierte und promovierte in München und absolvierte anschließend ein Traineeship in Sydney. Seit 1995 ist Frau Dr. Reichling als Referentin diverser Vortragsreihen und Seminare im In- und Ausland sowie im Rahmen von Inhouse-Schulungen im Vergaberecht aktiv. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten des Vergaberechts und des öffentlichen Rechts. | 
| | Tobias Osseforth (Mag.rer.publ.), Rechtsanwalt im Münchener Büro der Sozietät Graf von Westphalen. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und am King`s College London. Zudem absolvierte er den Aufbaustudiengang der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Tobias Osseforth ist spezialisiert auf das Vergaberecht und war im Rahmen der Wahlstation bei der 2. Vergabekammer des Bundes tätig. Tobias Osseforth berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bewerber/Bieter bei komplexen Vergabeprojekten und tritt im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und –senaten auf. Als Referent hält er Seminare und Inhouse-Schulungen und veröffentlicht insbesondere im Bereich Vergaberecht. | 
| | Dr. Birgit Franz Rechtsanwältin, ist Partnerin der Vergaberechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte. Sie ist seit mehr als 10 Jahren im privaten Bau- und Vergaberecht spezialisiert. Sie begleitet ständig Vergabeverfahren sowohl von Auftraggeber- wie auch von Bieterseite und hat zahlreiche Nachprüfungsverfahren geführt. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Birgit Franz regelmäßig in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher. Dr. Birgit Franz ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein sowie Schiedsrichterin nach der Schiedsgerichtsordnung für Baustreitigkeiten (SGOBau). | 
| | Prof. Dr. Antje Boldt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, ist seit Dezember 2010 Partnerin bei der SIBETH Partnerschaft in Frankfurt. Zuvor war Prof. Dr. Antje Boldt in unterschiedlichen auf das Bau- und Vergaberecht spezialisierten Kanzleien tätig, sowie sechs Jahre Partnerin einer eigenen Kanzlei. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Private Baurecht, Vergaberecht bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen und Vergaben im Gesundheitswesen, sie ist Schiedsrichterin und Schlichterin. Prof. Dr. Antje Boldt ist neben Ihrer anwaltlichen Tätigkeit Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Idstein. Des Weiteren ist Sie Mitglied unter anderem in dem Verband der Baumediatoren e.V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, dem Institut für Baurecht in Freiburg und in der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und Mitautorin des Kommentars zum Privaten Baurecht von Messerschmidt / Voit sowie Autorin weiterer Veröffentlichungen. | 
| | Jarl-Hendrik Kues ist Rechtsanwalt im Berliner Büro der Sozietät LEINEMANN & PARTNER RECHTSANWÄLTE tätig. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Jarl-Hendrik Kues liegt im Vergaberecht, wo er Bieter und Auftraggeber bei Ausschreibungen im Bau-, Liefer- und Dienstleistungssektor von der Vergabekonzeption/Angebotserstellung bis zum Zuschlag berät und ggf. in Nachprüfungsverfahren vertritt. Hinzu kommt die Begutachtung von Fragestellungen zum Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Vergaben im Unterschwellenbereich (Haushaltsrecht). Nach seinem Studium und Referendariat in Deutschland studierte Jarl-Hendrik Kues für ein Jahr an der University of Glasgow (Great Britain) und schloss dieses Studium mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) ab. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Jarl-Hendrik Kues regelmäßig Beiträge in vergabe- und baurechtlichen Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist er bundesweit Referent vergabe- und baurechtlicher Vorträge und Seminare. | 
| | Christian Esch LL.M., Rechtsanwalt, ist seit 2011 Partner der Sozietät Graf von Westphalen, in der er 2005 als Rechtsanwalt begonnen hat. Seine Schwerpunkte liegen im Privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und im Allgemeinen Vertragsrecht. Seit 2003 ist Christian D. Esch Lehrbeauftragter an der Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg für Vertragsrecht. In den Jahren 2006-2007 erwarb er den Titel eines LL.M. im Immobilienwirtschaftsrecht an der Universität Münster. | 
| | Dr. Thomas Kirch Rechtsanwalt, ist seit März 2005 im Berliner Büro von Leinemann & Partner tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt erstreckt sich neben der Begleitung von Bietern oder Vergabestellen bei Vergabeverfahren auch auf die Beratung und Begleitung von Public Private Partnerships (PPP). Hierbei entwickelt Dr. Thomas Kirch gemeinsam mit den Mandanten nicht nur konfliktvermeidende Strategien im Rahmen der Projektbegleitung, sondern setzt ihre Interessen auch gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten, etwa vor den Nachprüfungsinstanzen, durch. Dr. Thomas Kirch publiziert regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und ist Referent auf vergaberechtlichen Seminarveranstaltungen. |
Termine und Anmeldung
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