Praxiswissen Betriebsverfassung für Arbeitgeber
Auskunftsansprüche/Kommunikationsfluss/Kostenmanagement/Betriebsvereinbarung
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Ziel unseres Praxisseminars ist es, Sie als Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates, aber auch über die Grenzen der Mitbestimmung zu informieren. Sie erfahren, an welcher Stelle der Betriebsrat einbezogen werden muss und wann und in welcher Form der Informationsfluss gewahrt werden sollte. Weiterhin erhalten Sie einen Überblick über die Einflussmöglichkeiten, die Kosten und Arbeitsausfälle der Betriebsratsmitglieder möglichst gering zu halten.
Am besten ist es immer, wenn die unternehmerischen Ziele gemeinsam verfolgt werden und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine partnerschaftliche ist. Daher werden unsere Referenten Ihnen Praxistipps an die Hand geben, mit denen Sie durch ausreichenden Informationsfluss, rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrates und eine angenehme Gesprächsatmosphäre diesen Zielen näher kommen.
Teilnehmerstimmen:
"Kleingruppe ermöglichte guten Austausch und individuelles Eingehen durch den Referenten. Gute Organisation; Referent und Tagungsassistentin haben die Teilnehmer optimal betreut. Die Veranstaltung ist zu empfehlen!
"
Carsten Scheef, Smith + Nephew GmbH
"Sehr anschaulich durch konkrete Praxisbeispiele untermauert!"
Dr. Michael Wagner, RWE Power AG
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Nachwuchsführungskräfte und Personalverantwortliche, die die Kosten- und Arbeitsstruktur des Betriebsrats und seiner Mitglieder verantworten.
Programmübersicht
- Betriebsstruktur und Anzahl der Betriebsratsmitglieder
- Betriebsbegriff, gemeinsamer Betrieb, Spartenbetriebsrat etc.; § 1 – 4 BetrVG
- Vor- und Nachteile kleinerer Betriebe
- Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat, §§ 74, 54 BetrVG
- Arbeitnehmer, „leitender“ Angestellter, § 5 BetrVG
- Anzahl der Betriebsratsmitglieder und Freistellung; §§ 9, 38 BetrVG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei …
- Arbeitszeiten/Überstunden, EDV, Entgelt/Prämien etc.; § 87 BetrVG
- Einstellung (einschließlich Leih-AN), Versetzung; § 99 BetrVG
- vorläufige Maßnahmen des Arbeitgebers, § 100 BetrVG
- Kündigung, 102 BetrVG
- Betriebsänderung, Betriebsschließungen, Interessenausgleich, Sozialplan, §§ 111 ff. BetrVG
- Personalplanung etc., §§ 92 ff., 96 ff. BetrVG
- Auskunftsansprüche des Betriebsrats:
- allgemeine / besondere, Inhalt, Vorlage von Unterlagen, insbesondere: Umgang mit Gehaltslisten
- Betriebsvereinbarungen
- Allgemeine Regeln und typische Formulierungsbeispiele
- Zusammenarbeit mit dem (neu) gewählten Betriebsrat, Optimierung
der Zusammenarbeit unter Effizienzgesichtspunkten
- Informelle Kommunikation
- Rechtzeitige Information bzw. Einbeziehung des Betriebsrates
- Gestaltung von Verhandlungen und Gesprächen
- Typische Ursachen für Konflikte
- Ausschussbildung, §§ 28 ff. BetrVG
- Besetzung eines Wirtschaftsausschusses, § 106 ff. BetrVG
- Schlichtungsmechanismen
- Aktives „Betriebsratsmanagement“ aus Arbeitgebersicht
- Exkurs: Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, §§ 15 KSchG, 103 BetrVG, Auflösung des Betriebsrates, § 23 BetrVG
- Effektives Kostenmanagement
- Beschlussfähigkeit des Betriebsrates
- Ausschussdelegation, §§ 28 ff. BetrVG
- Schulungsveranstaltungen, § 37 BetrVG
- Betriebs-/Abteilungsversammlungen, § 42 BetrVG
- Freistellung, s.o.
- Bereitstellung von Betriebsmitteln, § 40 BetrVG
- Reisekostenerstattung, § 40 BetrVG
- Umlageverbot, § 41 BetrVG
- „New Deal“ zu Schulungsveranstaltungen versus „Betriebsratstourismus“
- Einigungsstellenverfahren, § 76 BetrVG
- Kosten der Einigungsstelle
- Einsetzungsverfahren der Einigungsstelle
- Ablauf eines Einigungsstellenverfahrens
- Betriebsratswahlen, §§ 7 ff., 21 ff. BetrVG
- Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 119 ff. BetrVG
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
|
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Axel Bertram ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Bird & Bird LLP in München tätig. Er berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen sowie leitende Angestellte in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und angrenzenden Rechtsbereichen. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen ebenso wie die arbeitsrechtliche Dauerberatung von Unternehmen zu Fragen des Individualarbeitsrechts, des Tarifrechts und der Betriebsverfassung. Daneben ist Herr Bertram regelmäßig als Referent und Autor zu arbeitsrechtlichen Themen tätig. | 
| | Dr. Bernd Ohlendorf ist seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht (Zulassung als Rechtsanwalt 1989) und seit 1993 Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau in Hamburg. Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätiger Anwalt berät er eine Vielzahl von Unternehmen in sämtlichen individual- sowie betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Betriebsänderungen, Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierungen, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Außerdem berät er Führungskräfte in deren eigenen arbeitsrechtlichen Belangen. Daneben ist er seit Jahren Referent vieler arbeitsrechtlicher Vortragsveranstaltungen und Autor zahlreicher Aufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften. | 
| | Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten, Arbeitnehmern sowie den Parteien des öffentlichen Dienstes als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt sie in allen Bereichen gerichtlich. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida, beschäftigt er sich mit internationalem Privatrecht. Des Weiteren verfügt er über mehrjährige Erfahrung als Autor und Referent im arbeitsrechtlichen Bereich. |
Termine und Anmeldung
|