Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Das neue Recht zur Immobilienbewertung in der ImmoWertV und im BauGB
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Das neue Recht zur Immobilienbewertung ist zum 1. August 2010 in Kraft getreten. Daher ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett. Alle Änderungen der neuen ImmoWertV sowie die Folgen für die Immobilienbewertung und für die Erstellung und Formulierungen eines Wertermittlungsgutachtens werden in diesem Seminar vorgestellt und erläutert. Beispiele und Empfehlungen ergänzen die Informationen, um die neuen Regelungen sicher anwenden zu können. In einem umfangreichen Skript werden die Texte der Rechtsvorschriften und die Begründungen dargestellt, synoptisch den bisherigen Regelungen gegenübergestellt und erläutert.
Teilnehmerkreis
Angesprochen sind alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Gutachten zu tun haben. Also Makler, Architekten, Bauingenieure, Bank- und Immobilienfachleute, Anwälte, Notare, Steuerberater, Bauträger, Verwaltungsangehörige, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister.
Programmübersicht
Aktuelle Änderungen
- Bodenrichtwerte sind jetzt flächendeckend für alle Entwicklungsstufen zu ermitteln und zu veröffentlichen
- Einführung des Qualitätsstichtages und das Verhältnis zum Wertermittlungsstichtag
- Erweiterung der Grundstücksmerkmale um die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes
- Berücksichtigung von besonderen Situationen des Planungsrechts sowie anderer Nutzungsformen (z. B. Sanierungsgebiete, Stadtumbau, Ausgleichsflächen, Nutzung für erneuerbare Energien)
- Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen eines Grundstücks (z. B. demographische Entwicklung, höher- oder minderwertigere Nutzungen, Entwicklungspotentiale)
- Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zeigen sich nur bei abweichenden Kaufpreisen
- Stärkere Begründung der Verfahrensauswahl und Prüfung der Datenlage für die Verfahren
- Marktanpassung wird zwingend erforderlich und neu geregelt, einschließlich ihres Ansatzes bei der Verkehrswertermittlung
- Indexreihen auch für bebaute Grundstücke
- Einheitliche Regelung für die Bodenwertermittlung
- Vereinfachte Darstellung der Wertermittlung bei negativen Reinerträgen oder dem Liquidationsverfahren
- 3 Methoden des Ertragswertverfahrens werden geregelt: allgemeines Ertragswertverfahren, vereinfachtes Ertragswertverfahren und Ertragswertverfahren mit periodisch unterschiedlichen Erträgen
- Marktübliche Erträge und Bewirtschaftungskosten sind anzusetzen
- Barwertfaktoren zur Kapitalisierung und Abzinsung
- Sachwertverfahren bleibt weitgehend unverändert
- Lineare Alterswertminderung wird als Standardfall festgelegt
- Außenanlagen sind marktüblich anzusetzen
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Bernhard Bischoff ist Diplom-Ingenieur sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bernhard Bischoff ist Bundesfachbereichsleiter Immobilienbewertung und Vizepräsident des BVS. Er hat im Sachverständigengremium zur Überarbeitung des Wertermittlungsrechts beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgearbeitet und für den BVS das Verfahren der ImmoWertV begleitet. |
Termine und Anmeldung
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