Die neue HOAI 2009 in der Praxis
Änderungen, Neuerungen, Vereinfachungen und Tipps zur Berechnung und Durchsetzung der Honorare
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Nach jahrelanger Diskussion war es endlich so weit: Die 6. HOAI-Novelle ist am 18.8.2009 in Kraft getreten.
Die neue HOAI enthält erhebliche Änderungen, die sich in der künftigen Abrechnungspraxis von Architekten- und Ingenieurleistungen niederschlagen werden. Da es keine wesentliche Übergangsfrist geben wird, ist die sofortige Kenntnis dieser Änderung für Planer und Bauherren unverzichtbar. Die neue HOAI bietet größere Spielräume für freie Honorargestaltungen und entschärft einige Probleme der alten HOAI. Sie enthält aber auch Altbekanntes. So wird auch künftig die Abrechnung von Planungsleistungen „kein Kinderspiel“ sein und jenseits der Mindestsätze klare schriftliche Verträge erfordern. Unser Experte führt Sie ausführlich in die neue HOAI ein. Vorhandene Kenntnisse der Abrechnungssystematik bei Planungsleistungen werden aufgefrischt und die wesentlichen Änderungen in einer Gegenüberstellung alter und neuer Regelungen dargestellt. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.
Teilnehmerstimmen:
"Inhaltlich und thematisch eine absolut empfehlenswerte Veranstaltung – vielen Dank!"
Karsten Stoff, Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
"Seminarinhalte sind auch für Quereinsteiger verständlich aufbereitet."
Marion Simanwski, Niederbarnimer Eisenbahn AG
Teilnehmerkreis
Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter.
Informationen zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
bei den Architekten- und Ingenieurkammern »
Sie erhalten ein Teilnehmerzertifikat!
Programmübersicht
- HOAI 2009
- Was wurde nach den Diskussionen der vergangenen Jahre durchgesetzt?
- Systematische, rechtliche und wirtschaftliche Änderungen und ihre Auswirkungen und Zielsetzungen
- Neue Chancen und alte Problembereiche
- Zeitlicher Anwendungsbereich der alten und neuen HOAI
- Weniger Schriftformerfordernisse
- Die Änderungen im Detail
- Anrechenbare Kosten: Abkopplung des vertraglichen Honorars von den tatsächlichen Baukosten
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Bedeutung der DIN 276
- Künftige Bedeutung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung
- Baukostenvereinbarungen
- Bonus-Malus-System
- Änderungen in der Abrechnungspraxis
- Beschränkung der Vorschriften über Mindest- und Höchstsätze auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung (Tragwerk und TGA)
- Honorarzonenregelungen
- Änderungen der Leistungsbilder
- Deregulierung der gutachterlichen Leistungen und Beratungsleistungen
- Die zukünftige Bedeutung der Grund- und Besonderen Leistungen
- Wegfall von Vorschriften für Zeithonorare
- Anhebung der Tafelwerte
- Änderungen bei den Zuschlägen
- Architekten- und Ingenieurrechnungen: Anforderungen und Ansprüche
- Neue Möglichkeiten für Mehrhonorare bei Kostenerhöhungen, Verzögerungen und Wiederholungen
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
- Formulierungen zur Vermeidung von Fehlern und Honorarkürzungen
- Mustervertrag
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Frauke Schmidt-Hofmann ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Schlichterin/Schiedsrichterin nach der SOBau, Sachverständige nach der Schiedsrichterliste der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V., Wirtschaftsmediatorin sowie Partnerin der Anwaltskanzlei mpsh-Anwälte in Stuttgart und ist schwerpunktmäßig im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts tätig. Sie berät im Rahmen der Vertragsgestaltung und Projektbegleitung ebenso wie im Rahmen prozessualer Auseinandersetzungen und im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Seit 2000 ist sie ständige Mitarbeiterin der Zeitschrift „Immobilien- & Baurecht (IBR)“. Außer als Autorin zahlreicher Veröffentlichungen ist Frauke Schmidt-Hofmann umfangreich als Referentin im Bau- und Architektenrecht tätig. |
Termine und Anmeldung
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