Die Abrechnung von Kurzarbeit in der Entgeltabrechnung
Kompakter, fundierter Überblick und Praxiswissen für Ihren Arbeitsalltag
Eintägiger Praxis-Workshop
Seminarziel
Die Kurzarbeit dient in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen können hierdurch finanziell notwendige Entlassungen vermeiden; qualifiziertes Personal kann im Unternehmen gehalten werden. Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2012 beschlossen!
Durch das Konjunkturprogramm II und aktuell mit dem Kug Plus sind zahlreiche Änderungen bei der Einführung, Beantragung und Abrechnung umgesetzt worden. Durch das Kug Plus, das am 19.06.09 verabschiedet wurde, werden den Unternehmen ab dem siebten Monat die gesamten Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen kompakten und fundierten Überblick über die erforderlichen Inhalte von Kurzarbeit in der Entgeltabrechnung.
- Sie wissen, wie Sie das Kurzarbeitergeld und die pauschalen Erstattungsbeiträge zur SV korrekt berechnen.
- Sie sind sicher im Umgang mit den neuen Antragsformularen, Anträgen und Abläufen bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Sie können auch Fragen Besonderheiten wie Altersteilzeit, Krankheit und Pfändung in Verbindung mit Kug beantworten.
Methoden
Kurzvorträge, praxisorientierte Fallbeispiele, Übungen
Teilnehmerstimmen:
"Frau Droste-Klempp ist eine sehr kompetente Referentin, die alle Fragen beantworten konnte. Die Seminarführung war interessant und praxisbezogen. Sehr gut!"
Verena Lehmann, BuS Elektronik GmbH & Co. KG
Teilnehmerkreis
Das Training wendet sich an Mitarbeiter der Entgeltabrechnung, die mit der Durchführung und Abrechnung von Kurzarbeit betraut sind.
Programmübersicht
- Einführung von Kurzarbeit (aktuelle Änderungen)
- Abgrenzung konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug plus)
- Transferkurzarbeitergeld
- Saisonkurzarbeitergeld
- Entlastung des Arbeitgebers durch das neue Kug
- Voraussetzungen für die Erstattung von SV-Beiträgen
- Berechnung der pauschalen Erstattungsbeiträge
- Anspruchsvoraussetzungen bei konjunkturellem Kurzarbeitergeld
- Höhe des Arbeitsausfalls
- Behandlung von Arbeitszeitguthaben und Urlaub
- Veränderungen beim sog. Drittelerfordernis
- Anzeige-, Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Die neuen Formulare der Bundesagentur für Arbeit
- Ablauf und Fristen des Verfahrens
- Bemessung des Kurzarbeitergeldes
- Ermittlung des Soll- und Ist-Entgelts
- Ermittlung des allgemeinen oder erhöhten Leistungssatzes
- Berechnung des Kurzarbeitergeldes
- Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung
- Steuerrechtliche Behandlung von Kug
- Sonderfälle im Rahmen von Kug
- Altersteilzeit
- Krankheit
- Pfändungen
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Christiane Droste-Klempp ist Personalmanagementberaterin und Referentin mit den Schwerpunkten Entgeltabrechnung, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung als Personalreferentin und Personalleiterin bei renommierten Unternehmen. |
Termine und Anmeldung
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Die Abrechnung von Kurzarbeit in der Entgeltabrechnung
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Ihr Team für den Bereich:
Personalmanagement und Entgeltabrechnung
Katrin Lambert
Seminarmanagerin für die Bereiche Personalwesen, Persönlichkeitsentwicklung, Immobilien und Grundbesitz
Kontakt:
k.lambert@dashoefer.de
Seminarorganisation
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Kontakt:
seminare@dashoefer.de
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