Der Prokurist
Stellung, Rechte und Pflichten
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Die Prokura ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht. Im Gegensatz zu anderen Vertretungsformen ist die rechtliche Wirkung der Prokura gesetzlich ausgestaltet und nach außen sichtbar.
Die Position des Prokuristen ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man als Prokurist genau kennen sollte.
Dies gilt umso mehr, als dass Prokuristen häufig Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahrnehmen und die Prokura regelmäßig die Vorstufe für den nächsten Schritt zum Geschäftsführer ist.
In unserem Praxis-Seminar werden Sie umfassend über die rechtliche Stellung des Prokuristen, seine Vollmachten und Haftungsrisiken informiert. Erfahren Sie weiterhin, welche Arten der Prokura es gibt und wie diese die Gestaltung des Arbeitsvertrages beeinflussen.
Teilnehmerstimmen:
"Eine sehr interessante und kurzweilige Veranstaltung."
Dr. Anton Binder, MTU Aero Engines GmbH
"Sehr gutes Seminar, flexible Durchführung, Praxisnähe."
Peter Schild, PROMAN GmbH
Teilnehmerkreis
Dieses Praxis-Seminar wendet sich an Manager oder leitende Angestellte, die vor kurzem Prokura erhalten haben, in Kürze erhalten werden oder auf dem Sprung zum Geschäftsführer sind. Außerdem an Prokuristen, die sich neues Rechtswissen zur Position des Prokuristen aneignen wollen. Weiterhin an Geschäftsführer und Firmeninhaber, die Prokura erteilen wollen und sich auf den neuesten rechtlichen Stand bringen möchten.
Programmübersicht
- Inhalte und Zweck der Prokura
- Wer erteilt die Prokura mit grundsätzlichen Bedingungen/Regelungen?
- Anforderungen an den Prokuristen
- Der Prokurist im Spannungsfeld von anderen Führungspersonen und Organen
- Verhältnis Geschäftsführer vs. Prokurist
- Rechte und Pflichten des Prokuristen gegenüber anderen Prokuristen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und Mitarbeitern
- Welche Vollmachten hat der Prokurist?
- Arten der Prokura: Einzel- und Gesamtprokura, echte und „unechte“ Prokura, Niederlassungsprokura
- Beschränkung im Außen- und Innenverhältnis: Abgrenzung zu anderen Vollmachtsformen (Handlungsvollmacht, Generalvollmacht)
- Welche gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen darf der Prokurist ausführen?
- Unter welchen Bedingungen ist der Prokurist zu Vertragsabschlüssen berechtigt? Satzungsklauseln und ihre Bedeutung
- Wann endet die Prokura?
- Gründe, die den Geschäftsinhaber betreffen (z. B. Widerruf)
- Niederlegung
- Gründe, die die Gesellschaftsform betreffen
- Der optimale Arbeitsvertrag des Prokuristen
- Aufgaben, Nebentätigkeiten und -pflichten
- Vergütungsgestaltung
- Suspendierung
- Beendigungsvarianten
- Wettbewerbsverbote
- Arbeitsverträge: Gestaltungshinweise (Vertragsmuster, Checklisten)
- Prokurist als leitender Angestellter und seine Sonderaufgaben
- Definition nach dem BetrVG
- Vertretung des Arbeitgebers in Personalangelegenheiten
- Konsequenzen der Titularprokura
- Gilt für Prokuristen der Kündigungsschutz?
- Besondere Aufgaben/Funktionen des Prokuristen: als Notgeschäftsführer, als gleichzeitiger Geschäftsführer im Konzernverbund, als faktischer Geschäftsführer, als Prozessvertreter
- Aufstieg in die Geschäftsführung – Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsvertrages
- Die Prokura beim Betriebsübergang nach § 613 BGB
- Vollmachten im Arbeitsvertrag
- Kündigungs- und Schadensersatzansprüche
- Haftung des Prokuristen im Innen- und Außenverhältnis
- Welche Haftungsarten bzw. -fragen sind relevant (z. B. Sorgfaltsmaßstab)?
- Problemfälle: wenn die Vertretungsmacht wissentlich/unwissentlich missbraucht wird
- Haftungsbeschränkungen und -ausschluss, Freistellungsvarianten
- Abgrenzung zur Haftung des Geschäftsführers vs. Haftung als „faktischer Geschäftsführer“
- Aktuelle Urteile zum Umfeld des Prokuristen
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
|
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Dr. Thomas Block ist Rechtsanwalt und Partner in der Frankfurter Anwaltskanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte. Zu seinen Mandanten zählen vorwiegend mittelständische und international tätige Unternehmen, die er in Fragen des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des allgemeinen Vertragsrechts berät und gerichtlich vertritt. Er hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Berlin mit besonderem Schwerpunkt Individual- und Kollektivarbeitsrecht studiert. Daneben erwarb er die Zusatzqualifikation der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung auf Französisch an den Universitäten Münster und Caen. Vor seinem Eintritt bei AC Tischendorf Rechtsanwälte war er für eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien in Frankfurt am Main tätig. | 
| | Dr. Matthias Kast ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät Taylor Wessing in Berlin. Er betreut dort das arbeitsrechtliche Dezernat und berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht). Matthias Kast besitzt besondere Erfahrungen in der Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung, der Vorbereitung und Abwicklung von Outsourcing-Vorhaben, der Gestaltung und Umsetzung von personellen Rationalisierungsmaßnahmen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren und Führung von (Massen-)Kündigungsschutzprozessen) sowie in der tarifrechtlichen Beratung von Arbeitgebern. | 
| | Dr. Philip Thost ist Rechtsanwalt und Partner bei der Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei Dr. Matzen & Partner. Er berät überwiegend mittelständische Unternehmen und deren Führungskräfte bei wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Unternehmenskäufen, im Insolvenzrecht sowie im Haftungs- und Versicherungsrecht. Vor seinem Eintritt bei der Kanzlei Dr. Matzen & Partner arbeitete er bei einer der großen führenden, international tätigen Wirtschaftsrechtskanzleien. | 
| | Dr. Stephan Schwilden ist Rechtsanwalt und Partner der Frankfurter Anwaltskanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte und verfügt über die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht. Neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Führungskräften in Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts ist sein Schwerpunkt die rechtliche Begleitung von Unternehmen bei der vertraglichen Umsetzung von Lizenz- und Technologie-Entwicklungsvorhaben sowie beim Aufbau von Vertriebsstrukturen. Vor seinem Eintritt bei AC Tischendorf Rechtsanwälte war er für führende Wirtschaftskanzleien in Südafrika und Deutschland tätig. | 
| | Dr. Sabine Freifrau Göler von Ravensburg leitet als Rechtsanwältin das Münchner Büro des Rechtsberatungs-Verbundes European Law Partner und ist Geschäftsführerin der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH in München. Vor ihrem Eintritt bei dem Rechtsberatungs-Verbund war sie in mehreren internationalen Wirtschaftskanzleien tätig. Die Schwerpunkte der Dr. von Göler Anwaltskanzlei sind Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht. |
Termine und Anmeldung
|