Der Vorsteuerabzug
Voraussetzungen und wesentliche Praxisprobleme
Online-Seminar

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Seminarziel
Das deutsche UStG hat das Prinzip der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Danach soll auf jeder Wirtschaftstufe der Mehrwert (daher auch Mehrwertsteuer genannt) besteuert werden. Die Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher. Die Unternehmen können die aus Vorleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. An den Vorsteuerabzug sind jedoch strenge gesetzliche Regelungen geknüpft. Dadurch entstehen, häufig erst im Rahmen von Betriebsprüfungen, u.U. negative Folgen, da der Vorsteuerabzug im Nachhinein verwehrt wird. Bei i.d.R. 19% Steuerlast bedeutet das erhebliche finanzielle Konsequenzen. Daher ist es für den Unternehmer wichtig, wann, wie und ob überhaupt ein Vorsteuerabzug zulässig ist.
Teilnehmerkreis
Dieses Online-Seminar richtet sich an Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesenbereich sowie qualifizierte Mitarbeiter aus Controlling, Rechnungswesen, Finanzen, Steuern und Revision.
Programmübersicht
- System der Umsatzsteuer
- Nationales Recht vs. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
- Zielkonflikte, EU-Recht vor nationalem Recht?
- aktuelle EuGH-Urteile
- Steuerbarkeit
- fünf Tatbestandsmerkmale
- Häufige Praxisfälle
- Steuerbefreiung
- Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen
- Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen
- Optionsrechte und deren Folgen
- Steuerpflicht
- Steuersätze
- Vorsteuerabzug
- Form und Inhalt der Rechnung
- Besonderheiten bei Rechnungen an ausländische Abnehmer
- Steuersatz, Folge der fehlerhaften Angabe
- Rechnungsberichtigung
- Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung
- Gesetzliche Fristen und Folgen bei Nichteinhaltung
Dauer
Das Online-Seminar dauert 60 Minuten plus anschließender Fragerunde. Während der Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen an den Referenten einzureichen. Diese werden entweder sofort oder am Ende des Vortrages gezielt beantwortet. Die Fragerunde dauert bis zu 30 Minuten.

| | Dirk J. Lamprecht studierte an der Universität Göttingen Betriebswirtschaftslehre, Abschluss 1995. Nach einer vierjährigen Beschäftigung in der Steuerberatung in Göttingen und Lübeck übernahm er 2000 die Leitung der Steuerrechtsabteilung in einer Göttinger Rechtsanwaltskanzlei. Daneben erfolgte der Aufbau einer eigenen Unternehmensberatung. Seit 2000 ist Herr Lamprecht Lehrbeauftragter an der privaten Fachhochschule Nordhessen, seit 2009 Lehrbeauftragter der Internationalen Berufsakademie Erfurt und seit 2010 Lehrbeauftragter der Hochschule Bremen in den Bereichen Steuerlehre und Rechnungslegung. Weiterhin ist er als Dozent und Prüfer im Rahmen der IHK Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in (national und international) und als Herausgeber und Autor tätig. |
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Der Vorsteuerabzug
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Katharina Marschalek
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