Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Zwei Referenten: Ein Praktiker und ein Rechtsanwalt

Eintägiges Praxis-Seminar


 

Seminarziel


Die Referenten Markus Hombach und Götz Faude im Seminar
Mittlerweile besteht eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung bzw. Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist in der Regel nicht mehr möglich. Eine solche Kündigung wäre unverhältnismäßig und sozialwidrig. Sie erfahren, was der Arbeitgeber tun muss, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für den Ausspruch von krankheitsbedingten Kündigungen behandelt.

In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wir bieten Ihnen einen Spezialisten für das rechtliche Know-how und einen Praktiker, der als Berater von Unternehmen bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig ist.


Teilnehmerstimmen:
"Eine durchweg empfehlenswerte Veranstaltung: sehr gut für den Einsteiger und zur Auffrischung geeignet."
Anja Knüttel, Stadtwerke Schwerin GmbH

"Sehr informativ, praxisnahe Tipps, konkrete Anwendungsbeispiele."
Antonio Iglesias, Volvo ABG GmbH

 

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, leitende Angestellte, Personalleiter, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter.

 

Programmübersicht

  1. Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Eingliederungsmanagement – was ist das?
    • notwendige Schritte bei Vorbereitung und Einführung des BEM
    • Eingliederungsverfahren
      • Verfahrenseinleitung durch den Arbeitgeber
      • Gespräch mit dem Arbeitnehmer
      • Gespräche mit dem Betriebsrat oder/und der Schwerbehindertenvertretung
      • Einbeziehung des Werks- oder Betriebsarztes
      • Einbeziehung von Rehabilitationsträgern oder/und des Integrationsamtes
      • Rolle der Vorgesetzen/Führungskräfte
        • Anforderungen an Fallmanager im BEM
        • internes oder externes Fallmanagement
        • praktische Erfahrungen aus anderen Unternehmen

  2. Krankheitsbedingte Kündigung
    • Bedeutung der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
    • Das Drei-Stufen-Modell zur Prüfung von krankheitsbedingten Kündigungen
    • Muss immer ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Vorhinein angeboten werden?
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen lang andauernder Krankheit
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung
    • Krankheitsbedingte Kündigung wegen verminderter Leistungsfähigkeit
    • Negative Gesundheitsprognose – was ist das?
    • Anforderungen an die Darstellung von „wirtschaftlichen Belastungen“ und „erheblichen Betriebsablaufstörungen“
    • Krankheitsbedingte Kündigung von älteren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern über 55 Jahre – Möglichkeiten und Grenzen
    • Krankheitsbedingte Kündigung und Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III
    • Informationsschreiben an Beschäftigte, Angebot BEM an Mitarbeiter, Antwortschreiben Mitarbeiter

  3. Neues Schwerbehindertenrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Der neue Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
    • Welche Anforderungen müssen nach § 90 Abs. 2 a SGB IX tatsächlich erfüllt werden?
    • Geltung der Neuregelung für schwerbehinderte gleichgestellte Arbeitnehmer
    • Können Arbeitnehmer durch Stellung des Antrages auf Anerkennung der Schwerbehinderung die Kündigung verhindern?
    • Verfahren beim Integrationsamt in Bezug auf die Antragstellung, Vorbereitung der Kündigung von Schwerbehinderten

  4. Erarbeiten von Mustern für das Unternehmen
    • Muster für
      • eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
      • eine Führungsrichtlinie zur Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
      • eine arbeitsvertragliche/änderungsvertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (Änderungsvereinbarung)
      • einen Antrag des Arbeitgebers bei Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien- oder Bonusgewährung nach Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  5.  


Ablauf

8:30 Uhr Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen
9:00 Uhr - 9:15 Uhr Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer
10:30 Uhr - 10:45 Uhr Tee- und Kaffeepause
13:00 Uhr - 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
15:15 Uhr - 15:30 Uhr Tee- und Kaffeepause
ca. 17:00 Uhr Ende des Seminars
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat

Referent/in

 
Ann-Charlotte Ebener
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Schmalz Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Sie ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht, die Prozessvertretung und das Versicherungsrecht.

 
Markus Hombach
ist Diplom-Erziehungswissenschaftler und seit vielen Jahren im Bereich „Arbeit und Gesundheit“ als Reha-Berater und Fallmanager unterwegs. Seit 2005 berät er Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, trainiert Integrationsteams und Führungskräfte. Darüber hinaus kümmert er sich als selbständiger „Coach für Arbeitsbewältigung“ darum, wie die Arbeitsfähigkeit in Zeiten von veränderter Altersstruktur und steigender Belastungen systematisch gestärkt werden kann. Seine Seminare profitieren von den praktischen Erfahrungen im betrieblichen Fallmanagement und in der Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern und Integrationsämtern.

 
Götz Faude
ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät SES Schlutius Eulitz Schrader in Berlin tätig. Herr Faude hat sich auf die umfassende arbeitsrechtliche Beratung vor allem mittelständischer Betriebe spezialisiert. Herr Faude berät bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen.

 
Dr. Martin Landauer
berät im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Sozialversicherungsrecht. Dabei ist er auf Unternehmensumstrukturierungen, auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen sowie auf die Unternehmensmitbestimmung spezialisiert. Er ist außerdem im Insolvenzarbeitsrecht tätig.

Termine und Anmeldung

Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Gebühr (zzgl. 19% MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.

2013
Frankfurt06.06.2013   Markus Hombach13BEM-605520,00 Euro *
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Hannover21.08.2013   Markus Hombach13BEM-801520,00 Euro *
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Köln12.09.2013   Markus Hombach13BEM-902520,00 Euro *
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Mannheim24.10.2013   Markus Hombach13BEM-1003520,00 Euro *
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München14.11.2013   Markus Hombach13BEM-1104520,00 Euro *
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Berlin09.12.2013   Markus Hombach13BEM-1205520,00 Euro *
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Katrin Lambert
Seminarmanagerin für die Bereiche Personalwesen, Persönlichkeitsentwicklung, Immobilien und Grundbesitz
 
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