Auslandsentsendung von Mitarbeitern
Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung, sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten und steuerliche Möglichkeiten
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern treten Besonderheiten auf, die Sie als Personalverantwortlicher immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Um folgenschwere Gestaltungsfehler zu vermeiden, müssen Sie sich in der Besteuerung ebenso auskennen wie in Fragen der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts.
Seit dem 1. Mai 2010 ist die neue EU-Verordnung zum Sozialversicherungsrecht bei Entsendung in Kraft. Erfahren Sie, welche Neuerungen sich hieraus ergeben und wie Sie die Verordnung in der Praxis anwenden müssen.
Weiterhin werden Sie in unserem Praxisseminar zur Auslandsentsendung von Mitarbeitern über arbeitsrechtliche Vertragsgestaltungen, Vergütungsmodelle, sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten umfassend informiert. Wir bieten Ihnen zwei erfahrene Referenten: einen Experten für den arbeitsrechtlichen Teil und einen Experten für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Stolperfallen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter aus den Abteilungen Personal, Steuern sowie Finanzen und Entgelt in Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden wollen.
Programmübersicht
- Arbeitsrecht
- Arten des Auslandseinsatzes
- Arbeitsvertragliche Gestaltungen des Auslandseinsatzes
- Entsendung/Abordnung
- Mindestvertragsbestandteile der Zusatzvereinbarung
- Tätigkeit und Dauer der Entsendung
- Vergütung
- Arbeitszeit, Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung
- Reisekosten, sonstige zusätzliche Kosten
- Visa, sonstige behördliche Genehmigungen
- Auslandskrankenversicherung
- Zusatzversicherungen
- Reisegepäckversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Haushaltsversicherung – Umzugsgut
- Betriebliche Altersversorgung
- Rückrufrecht des Arbeitsgebers und Kündigung des Inlandsarbeitsvertrages
- Rückkehrklausel
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Tarifrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Versetzung
- Besondere Regelungen im Auslandsarbeitsvertrag
- Vergütung, sonstige Leistungen
- Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Anwendbares Recht
- Betriebsverfassungsrecht/Tarifvertragsrecht
- Ruhensvereinbarung zum inländischen (Rumpf-)Arbeitsvertrag
- Allgemeines
- Ruhensregelung
- Vergütung
- Reisekosten/zusätzliche Kosten
- Auslandskrankenversicherung/freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rückruf des Arbeitnehmers und Kündigung
- Rückkehrklausel
- Verzicht auf Abgangsentschädigung
- Sozialversicherungsrecht
- Fortgeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts
- Ausstrahlung
- Über- und zwischenstaatliches Recht
- Entsendung in EU-Staaten
- Entsendung in Nicht-EU-Staaten
- Besonderheiten bei einzelnen Versicherungszweigen
- Die gesetzliche bzw. berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung
- Private Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung
- Steuerrecht
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
- Rechtslage bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen
- Aufgabe des inländischen Wohnsitzes
- Sonderregelungen für Grenzgänger
- Vertragliche Gestaltung
- Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Zeitpunkt von An- und Abreise
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Neuer Zeitpunkt von Zahlungen
- Sachbezüge
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Dr. Thomas Winzer ist seit 2002 bei Gleiss Lutz Hootz in Stuttgart tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Arbeitsrecht in Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und der betrieblichen Altersversorgung. | 
| | Dr. Nikolaus Würtz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät SES Schlutius Eulitz Schrader in Berlin. Herr Würtz hat sich auf die umfassende arbeitsrechtliche Beratung vor allem mittelständischer Betriebe spezialisiert. Er verfügt auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit über ein hohes Maß an Praxisbezug und ist auch als Referent sehr erfahren. | 
| | Dirk Maskow Dipl.-Jurist, ist Steuerberater und leitet die Human Capital Abteilung von Ernst & Young in Berlin. Herr Maskow und sein Team sind verantwortlich für die Betreuung von internationalen Mitarbeitereinsätzen und die damit zusammenhängenden steuer-, sozialversicherungsrechtlichen bzw. sonstigen Konsequenzen. | 
| | Dr. Bernd Ohlendorf ist seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht (Zulassung als Rechtsanwalt 1989) und seit 1993 Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau in Hamburg. Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätiger Anwalt berät er eine Vielzahl von Unternehmen in sämtlichen individual- sowie betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Betriebsänderungen, Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierungen, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Außerdem berät er Führungskräfte in deren eigenen arbeitsrechtlichen Belangen. Daneben ist er seit Jahren Referent vieler arbeitsrechtlicher Vortragsveranstaltungen und Autor zahlreicher Aufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften. | 
| | Julia Mahl Julia Mahl ist Dipl. Kauffrau und Steuerberaterin bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft in Köln.
Sie ist seit knapp 11 Jahren als Senior Managerin bei Ernst & Young tätig. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt auf der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Seite des Expatthemas. Ein Schwerpunkt ihres Tätigkeitsgebietes liegt hier in der steuerlichen Beurteilung ausländischer Finanzinstrumente. | 
| | Melanie Heithausen ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftin Frankfurt am Main. Seit knapp 7 Jahren ist sie als Managerin bei Ernst & Young tätig. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt auf der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Seite des Expatthemas. Besonderer Schwerpunkt hier ist seit einiger Zeit die mit dem Thema Expats einhergehende Verrechnungspreisproblematik. Durch zahlreiche Auslandsaufenthalte kann Melanie Heithausen aus erster Hand berichten und informieren. | 
| | Thomas Elflein Thomas Elflein ist Diplom Betriebswirt und Manager Human Capital der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft in München und Nürnberg. Er ist seit mehr als 11 Jahren in der Beratung von natürlichen Personen im nationalen und internationalen Steuerrecht tätig, insbesondere in der Beratung von multinationalen Unternehmen und ihren Mitarbeitern im Rahmen von Auslandsentsendungen. | 
| | Iris Degenhardt ist Diplom-Finanzwirtin (FH) und Steuerberaterin sowie Director in der Human Capital Global Mobility Service Line im Stuttgarter Büro von Ernst & Young. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung bei steuerlich- und sozialversicherungsrechtlich relevanten Fragestellungen im Bereich internationale Personaleinsätze und der Gestaltung von Entsende-, Vergütungs- und Steuerausgleichsrichtlinien. Sie ist verantwortlich für die Koordination globaler Mandate. | 
| | Heidrun Bahr Heidrun Bahr ist Steuerberaterin und Managerin in der Human Capital Global Mobility Service Line im Hamburger Büro von Ernst & Young.
Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung von internationalen Entsendungsfällen stellt den Schwerpunkt ihrer Beratung dar. Die von ihr betreuten Gesellschaften entsenden Mitarbeiter von Deutschland in das weltweite Ausland oder von dort nach Deutschland und werden voll umfänglich betreut. |
Termine und Anmeldung
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