Arbeitnehmerdatenschutz aktuell
Aktuelle Änderungen - BDSG Novelle
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Seit dem 1. September 2009 ist der Arbeitnehmerdatenschutz neu geregelt worden! Der Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten hat sich verändert und Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden im Datenschutzrecht verstärkt verfolgt werden. Weiterhin ist gestern das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt worden. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Sie?
In unserem Praxisseminar werden Sie über die neuen und die in 2010 noch geplanten
Anforderungen des Arbeitnehmerdatenschutzes praxisnah informiert, so dass Risiken und Kosten im Unternehmen gesenkt werden können. Imageschäden, Bußgelder und Strafen können vermieden werden.
Teilnehmerstimmen:
"Der Referent hat mit erfrischender Leichtigkeit im Dialog mit der Gruppe auch trockene Sachverhalte kurzweilig und nachhaltig dargeboten! Danke."
Michael Kunz, GTZ Dt. Ges. für Technische Zusammenarbeit mbH
"Es war mein erstes Seminar dieser Art und meine Erwartungen wurden übertroffen."
Norbert Ulbricht, Gastro-Gerätebau GmbH
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an Personalleiter, Unternehmensjuristen, Führungskräfte, Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte.
Programmübersicht
- Weitere Verschärfung des Arbeitnehmerdatenschutzes in 2010!
- Auswirkungen des neuen Urteils zur Vorratsdatenspeicherung!
- Geplante Neuregelungen durch den Koalitionsvertrag für 2010
- Neuregelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer, Auzubildende, Bewerber und Beamte in § 32 Bundesdatenschutzgesetz seit 1. September 2009. Änderungen bei der Datenerhebung/-verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Neue Regelungen zum Kündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten seit 1. September 2009
- Verarbeitung von Daten über Krankheiten von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerdatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Datenschutz bei privater betrieblicher E-Mail- und Internetnutzung
- Einwilligungen und andere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis mit Gestaltungshinweisen
- Personalaktenrecht, Digitalisierung der Personalakten
- Arbeitnehmerüberwachung, Überwachungstechnik (Videoüberwachung, RFID, Handy- oder GPS-Ortung etc.), Arbeitnehmerüberwachung bei Missbrauch von Suchtmitteln, Einsatz von Detektiven
- Kontrolle der Nutzung der betrieblichen Kommunikationstechnik
- Umsetzung der EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung, Abgleich mit Arbeitnehmerdaten, Datenscreening
- Outsourcing oder Offshoring von Gehaltsabrechnungen oder Personalabteilungsaufgaben
- Konzernarbeitnehmerdatenschutz
- Datenschutz und Betriebsrat, Mitbestimmung beim Datenschutz
- Datenschutz in Betriebs-/Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
- „Whistleblowing“ und Datenschutz
- Grenzüberschreitender Datentransfer von Arbeitnehmerdaten
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Dr. Frank Bongers ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2002 bei der Sozietät Esche Schümann Commichau (www.esche.de), Hamburg. Neben dem Arbeitsrecht bildet der Datenschutz den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Dort berät er seine Mandanten insbesondere in den spezifischen Rechtsfragen des Kunden- und Arbeitnehmerdatenschutzes. Mit den datenschutzrechtlichen Fragen von Kreditinstituten ist er aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit als Jurist beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein vertraut. Herr Dr. Bongers verfügt über langjährige Referentenerfahrung.
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| | Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten, Arbeitnehmern sowie den Parteien des öffentlichen Dienstes als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt sie in allen Bereichen gerichtlich. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida, beschäftigt er sich mit internationalem Privatrecht. Des Weiteren verfügt er über mehrjährige Erfahrung als Autor und Referent im arbeitsrechtlichen Bereich.
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Termine und Anmeldung
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