Arbeitnehmerdatenschutz aktuell
Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Der Entwurf des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes liegt seit geraumer Zeit vor. Wann es nun wirklich umgesetzt wird, steht weiterhin in den Sternen. Klar ist aber, dass heimliche Videoüberwachungen generell verboten werden sollen, die Kontrolle zur Nutzung von E-mail und Telefon erheblich verschärft werden soll und die Überprüfung von Bewerberdaten in sozialen Netzwerken nicht mehr möglich sein soll.
Der Entwurf enthält zahlreiche Veränderungen, die von den Unternehmen berücksichtigt und umgesetzt werden müssen.
In unserem Praxis-Seminar werden Sie über die folgenreichen Gesetzesänderungen informiert, so dass Sie den Anforderungen des neuen Arbeitnehmerdatenschutzes gerecht werden können. Somit werden Risiken und Kosten im Unternehmen gesenkt. Imageschäden, Bußgelder und Strafen können vermieden werden. Außerdem werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, in welchem Rahmen eine Kontrolle weiterhin möglich ist.
Teilnehmerstimmen:
"Der Referent hat mit erfrischender Leichtigkeit im Dialog mit der Gruppe auch trockene Sachverhalte kurzweilig und nachhaltig dargeboten! Danke."
Michael Kunz, GTZ Dt. Ges. für Technische Zusammenarbeit mbH
"Es war mein erstes Seminar dieser Art und meine Erwartungen wurden übertroffen."
Norbert Ulbricht, Gastro-Gerätebau GmbH
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar wendet sich an Personalleiter, Unternehmensjuristen, Führungskräfte, Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte.
Programmübersicht
- Neues Arbeitnehmerdatenschutzrecht noch in 2011 erwartet
- Verbot der heimlichen Videoüberwachung - neue Regelungen zur offenen Videoüberwachung
- Bewerberdaten dürfen grundsätzlich nicht mehr in sozialen Netzwerken überprüft werden
- Neue restriktive Regelungen für Eignungstests
- Verschärfte Anforderung bei der Erhebung von Krankheitsdaten
- Automatischer Datenabgleich nur noch in anonymisierter Form
- Kontrolle von E-Mail- und Telefonnutzung wird weiter eingeschränkt
- Neue Regelungen zur Zulässigkeit von Einwilligungserklärungen im Arbeitsverhältnis
- Neuregelungen zu biometrischen Daten
- Auswirkungen des neuen Urteils zur Vorratsdatenspeicherung!
- Neuregelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer, Auzubildende, Bewerber und Beamte in § 32 Bundesdatenschutzgesetz seit 1. September 2009. Änderungen bei der Datenerhebung/-verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Neue Regelungen zum Kündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten seit 1. September 2009
- Verarbeitung von Daten über Krankheiten von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerdatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Datenschutz bei privater betrieblicher E-Mail- und Internetnutzung
- Einwilligungen und andere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis mit Gestaltungshinweisen
- Personalaktenrecht, Digitalisierung der Personalakten
- Arbeitnehmerüberwachung, Überwachungstechnik (Videoüberwachung, RFID, Handy- oder GPS-Ortung etc.), Arbeitnehmerüberwachung bei Missbrauch von Suchtmitteln, Einsatz von Detektiven
- Kontrolle der Nutzung der betrieblichen Kommunikationstechnik
- Umsetzung der EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung, Abgleich mit Arbeitnehmerdaten, Datenscreening
- Outsourcing oder Offshoring von Gehaltsabrechnungen oder Personalabteilungsaufgaben
- Konzernarbeitnehmerdatenschutz
- Datenschutz und Betriebsrat, Mitbestimmung beim Datenschutz
- Datenschutz in Betriebs-/Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
- „Whistleblowing“ und Datenschutz
- Grenzüberschreitender Datentransfer von Arbeitnehmerdaten
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten, Arbeitnehmern sowie den Parteien des öffentlichen Dienstes als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt sie in allen Bereichen gerichtlich. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida, beschäftigt er sich mit internationalem Privatrecht. Des Weiteren verfügt er über mehrjährige Erfahrung als Autor und Referent im arbeitsrechtlichen Bereich. | 
| | Dr. Frank Bongers ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2002 bei der Sozietät Esche Schümann Commichau (www.esche.de), Hamburg. Neben dem Arbeitsrecht bildet der Datenschutz den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Dort berät er seine Mandanten insbesondere in den spezifischen Rechtsfragen des Kunden- und Arbeitnehmerdatenschutzes. Mit den datenschutzrechtlichen Fragen von Kreditinstituten ist er aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit als Jurist beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein vertraut. Herr Dr. Bongers verfügt über langjährige Referentenerfahrung. |
Termine und Anmeldung
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