Aktuelle Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung
Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken des Arbeitgebers
Eintägiges Praxis-Seminar
Seminarziel
Neues AÜG seit Dezember 2011!
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen.
Wenn ein wirtschaftlicher Aufschwung angezeigt ist, setzen viele Unternehmen lieber Personal aus Zeitarbeitsfirmen ein, als eine Festanstellung zu riskieren. Dies erhöht die Flexibilität, den Personalstamm bei möglichem Auftragsrückgang wieder zurückzufahren.
Wie sehen hierbei jedoch die Haftungs- und Entgeltrisiken für die Unternehmen aus? Das AÜG muss penibel eingehalten und vor Einstellung der Leiharbeitnehmer genauestens geprüft werden. Ein Verstoß kann nämlich zu kostspieligen Konsequenzen führen.
Ziel unseres Praxis-Seminars ist es, Ihnen den sinnvollen Einsatz von Fremdpersonal aufzuzeigen. Sie werden in die Lage versetzt, die Voraussetzungen eines rechtsicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu kennen und sämtliche Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken im Verhältnis zu dem Leiharbeitnehmer, aber auch im Verhältnis zu dem Verleiher, werden aufgezeigt. Zudem werden Sie über die weitreichenden neuen Informations- und Teilhaberechte von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb informiert! Im Dezember ist das neue AÜG in Kraft getreten!
Weiterhin werden Fragen rund um „Equal Pay“ und „Equal Treatment“ beantwortet. Haben die Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Entlohnung, die gleichen Arbeitszeiten, die gleichen Mitspracherechte etc. wie die Stammbelegschaft?
Teilnehmerkreis
Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind.
Programmübersicht
- Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung
- Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010
- Die neuen Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb seit Dezember 2011
- Die Folgen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 01.05.2011 für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
- Die Arbeitnehmerüberlassung und andere Formen des Fremdpersonaleinsatzes
- Echte und unechte Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung zur Arbeitsvermittlung
- Outsourcing
- Werkvertrag
- Das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers
- Der Arbeitsvertrag
- Die Abtretung des Weisungsrechts
- Inhalt des Arbeitsvertrages
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeugnis
- Rechtsbeziehungen des Entleihers zum Leiharbeitnehmer
- Weisungsrecht
- Urlaub und Krankheit des Leiharbeitnehmers
- Nebenpflichten
- Sozialversicherung
- Unfallversicherung
- Lohnsteuer
- Der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf
- Ablauf des Entleihs
- Einstellung
- Geltung von Betriebsvereinbarungen
- Geltung von Tarifverträgen
- Equal Pay und Equal Treatment
- Besonderheiten für Branchen mit Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Beteiligung bei der Beschäftigung und Übernahme des Leiharbeitnehmers
- Wahlrecht des Leiharbeitnehmers
- Einsichtsrechte des Betriebsrats
- Risiken
- Die fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die fehlende Tarifbindung des Entleihers
- Die Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge
- Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung von Stammpersonal
Ablauf
| 8:30 Uhr |
Empfang und Ausgabe der Seminarunterlagen |
| 9:00 Uhr - 9:15 Uhr |
Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes mit den Erwartungen und Zielen der Teilnehmer |
| 10:30 Uhr - 10:45 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Gemeinsames Mittagessen |
| 15:15 Uhr - 15:30 Uhr |
Tee- und Kaffeepause |
| ca. 17:00 Uhr |
Ende des Seminars |
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Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Referent/in

| | Sami Negm-Awad Sozius der traditionsreichen Kölner Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht der Industrie- und Handelskammer zu Köln, ehem. Dozent an der Rheinischen Fachhochschule Köln und der Caritas Akademie Köln sowie bei verschiedenen Verbänden und Akademien. Bereits Anfang der neunziger Jahre war RA Negm-Awad neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als Dozent u.a. für Arbeits- und Sozialrecht tätig. Langjährige Lehraufträge des Instituts für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Industrie- und Handelskammer zu Köln und der Rheinischen Fachhochschule Köln belegen neben seiner Fachkompetenz seine hohe Kompetenz bei der didaktisch zielführenden und praxisnahen Vermittlung juristischer Inhalte. |
Termine und Anmeldung
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