Die Durchsetzung der Architektenvergütung
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Spielräume im Rahmen der HOAI 2009 rechtssicher ausnutzen trotz Wettbewerbsdruck
Verlag Dashöfer
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978-3-939663-55-3
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Die Durchsetzung der Architektenvergütung
Spielräume im Rahmen der HOAI 2009 rechtssicher ausnutzen trotz Wettbewerbsdruck
2. aktualisierte Auflage, Stand: Februar 2010
Seit dem 18.08.2009 gilt die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Alles sollte besser werden, aber wie sieht es wirklich aus?
Die Tafelwerte sind zwar im Schnitt um 10 % angehoben worden, aber trotzdem bleibt der Wettbewerbsdruck unter den Architekten und Fachplanern. Ohne ein sorgsames Vertragsmanagement besteht durchaus die Gefahr, dass die neue HOAI zu (deutlich) geringeren Vergütungen führen kann als die Abrechnung nach der alten.
Wie die zahlreichen immer noch bestehenden Ungeklärtheiten der HOAI gelöst werden, muss die Rechtsprechung in der nächsten Zeit klären. Es gibt aber interessante Spielräume und Situationen, in denen man auch unter hohem Wettbewerbsdruck die vollen Sätze durchsetzen kann. Dieser Leitfaden zur Durchsetzung der Architekten- und Planervergütung gibt Ihnen dazu praktische Tipps.
Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft Hamburg, stellen in dieser Broschüre anschaulich und praxisnah dar, was sich in der HOAI 2009 geändert hat und wie Sie auch nach der neuen HOAI als Architekt oder Fachplaner eine optimale Vergütung erfolgreich erzielen.
Die beiden Experten vermitteln Ihnen, wie Sie vorgehen, damit nicht der Einwand einer mangelnden Prüffähigkeit erhoben werden kann. Ebenfalls werden Sie auf vermeidbare Fehler in der Abrechnung hingewiesen, damit Ihnen keine wertvollen Euros verloren gehen. Hilfreiche Checklisten und Mustertexte in der Anlage runden dieses Werk ab.
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ISBN der PDF-Version: 978-3-939663-55-3
ISBN der Druck-Version: 978-3-939663-56-0
Aus dem Inhalt
1 Einführung
2 Rechtliche Grundlagen
2.1 Die HOAI als zwingendes Recht
2.2 Zeitliche Anwendung der neuen HOAI
2.3 Adressat der HOAI
2.4 Schriftform in der HOAI
2.5 Der neue Aufbau der HOAI
3 Auftragsumfang und Nachweise der Leistungen
3.1 HOAI als Regelung des Leistungsumfangs
3.2 Honorarminderung bei vereinbarter Leistungskürzung
3.3 Honorarminderung bei fehlenden Leistungen
3.4 Erörterung der Ergebnisse der Leistungsphasen
4 Berechnung des Honorars
4.1 Leistungsbild
4.2 Anrechenbare Kosten
4.3 Die Honorarzone
4.4 Die Honorartafel
4.5 Honorarberechnung
4.6 Zuschläge
4.7 Nebenkosten
4.8 Mehrere Gebäude
5 Besonderheiten bei der Fachplanung
5.1 „Beratungsleistungen“
5.2 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
5.3 Tragwerksplanung
5.4 Technische Ausrüstung
6 Besondere Konstellationen
6.1 Besondere Leistungen
6.2 Zeithonorare
6.3 Erfolgshonorar
6.4 Bauzeitverlängerungen
7 Die Abrechnung des Architekten
7.1 Die prüffähige Schlussrechnung
7.2 Unwirksamkeit der Unterschreitung der Mindestsätze
7.3 Vereinbarung innerhalb der HOAI-Sätze
7.4 Höchsatzüberschreitungen
8 Abrechnung bei Kündigung
8.1 Feststellung des Grades der Leistungserbringung
8.2 Teilweise Erbringung von Teilleistungen
8.3 Abrechnung der erbrachten Leistungen
8.4 Vergütung nicht erbrachter Leistungen
8.5 Pauschale Abrechnung der Kündigungsvergütung
8.6 Abschlagsrechnungen
9 Kostenobergrenzen, Gegenforderungen des Bauherrn
9.1 Kostenobergrenzen und Kostenlimits
9.2 „Malus“-Honorar
Anhang 1: Muster Erörterungsbericht
Anhang 2: Bewertungstabellen Honorarzonen
Anhang 3: Abnahmeprotokoll Architekt
Das ausführliche Inhaltsverzeichnis sowie einige Probeseiten finden Sie hier »
Das Autoren-Team:
Christian D. Esch (Teil II) LL.M., Rechtsanwalt, ist seit 2011 Partner der Sozietät Graf von Westphalen, in der er 2005 als Rechtsanwalt begonnen hat. Seine Schwerpunkte liegen im Privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und im Allgemeinen Vertragsrecht. Seit 2003 ist Christian D. Esch Lehrbeauftragter an der Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg für Vertragsrecht. In den Jahren 2006-2007 erwarb er den Titel eines LL.M. im Immobilienwirtschaftsrecht an der Universität Münster.

Dr. Robert Theissen, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 2002 Partner
der Sozietät Graf von Westphalen und
seit mehr als 10 Jahren auf das private Bau- und Immobilienrecht sowie auf das Architektenrecht spezialisiert. Er berät national und international tätige Bauunternehmen und Planungsbüros. Daneben ist Dr. Theissen regelmäßig als Referent im Architekten- und Baurecht tätig.
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