Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz für Architekten und Bauingenieure http://www.dashoefer.de/images/mailaktion/edoc_probe_b_a.gif Rechtliche Grundlagen für die Praxis, erweiterte Beratungsfelder und Praxistipps. Verlag Dashöfer Media > Books > Non-Fiction > Business & Economics Books 24,90 http://www.dashoefer.de/Produktdetails/Das-neue-Rechtsdienstleistungsgesetz-f%C3%BCr-Architekten-und-Bauingenieure/ 978-3-941201-66-8 32,90 http://www.dashoefer.de/Produktdetails/Das-neue-Rechtsdienstleistungsgesetz-f%C3%BCr-Architekten-und-Bauingenieure/ 978-3-939663-95-9

 

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz für Architekten und Bauingenieure

Rechtliche Grundlagen für die Praxis, erweiterte Beratungsfelder und Praxistipps


2. überarbeitete Auflage (Stand: 01/2010)


Der Architekt hat - ganz selbstverständlich - für die Einreichung des Bauantrages das öffentliche Baurecht zu prüfen und den Bauherrn über dessen Grenzen und Schranken zu beraten. Auch Verhandlungen mit den Bietern - die sich häufig auf Rechtsfragen beziehen - gehören nach der Leistungsphase 7 zu den Grundleistungen des Architektenwerkes. Gleiches gilt für die Mängelbearbeitung am Ende der Leistungsphase 8 und während der Leistungsphase 9.

Am Rande der Rechtsberatung bewegte sich der Architekt also immer schon. Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind jedoch Nebentätigkeitsfelder erweitert worden, die unsere Autoren Ihnen in diesem Praxisleitfaden darstellen und erläutern.

Für die Architekten und Ingenieure stehen die folgenden Rechtsdienst­leistungen in der täglichen Praxis im Fokus:

  • Rechtsberatung und Bauherrenvertretung bei der Bauplanung
  • Beratung und Vertretung des Bauherrn bei Verträgen
  • Beratung des Bauherrn während der Bauphase bezüglich der Vertragserfüllung durch die ausführenden Unternehmen
  • Beratung und Abwicklung bei Mängeln und Gewährleistungen
Unsere Autoren Prof. Dr. Martin Henssler, ordentlicher Professor, und Christian Deckenbrock, wissenschaft­licher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, beide Universität zu Köln, geben in Teil I einen anschaulichen und praxisnahen Überblick über den Aufbau und die Anwendungsbereiche des RDG in der Praxis.

In Teil II stellt Christian D. Esch, Rechtsanwalt, LL.M., der Sozietät Graf von Westphalen, Hamburg, die für Ihre Praxis im Fokus stehenden Beratungsfelder anschaulich anhand von Beispielen dar. Hilfreiche Praxistipps und Erläuterungen häufiger Fehler erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre Projekte.

Der im Anhang mitgelieferte aktuelle Gesetzestext (gültig seit 1. Juli 2008) ermöglicht es Ihnen, die erwähnten Paragraphen noch einmal gezielt nachzulesen.

 

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ISBN der PDF-Version: 978-3-941201-66-8
ISBN der Druck-Version: 978-3-939663-95-9

 

Aus dem Inhalt

Teil I: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz im Überblick

1 Überblick / Entstehungsgeschichte

2 Leitlinien des Rechtsdienstleistungsgesetzes
2.1 Schutz des Rechtsuchenden
2.2 Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
2.3 Verlässlicher Rechtsrahmen

3 Gliederung des RDG

4 Anwendungsbereich
4.1 Beschränkung auf außergerichtliche Rechtsberatung
4.2 Begriff der Rechtsdienstleistung

5 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung
5.1 Bedeutung der Neuregelung
5.2 Voraussetzungen
5.3 Stets erlaubte Nebenleistungen

6 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
6.1 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
6.2 Berufs- und Interessenvereinigungen
6.3 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

7 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
7.1 Kreis der möglichen Erlaubnisinhaber
7.2 Registrierungsvoraussetzungen

8 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
8.1 Gemeinschaftliche Berufsausübung
8.2 Rechtsanwälte als Erfüllungsgehilfe
8.3 Kooperation

9 Rechtsfolgen unzulässiger Rechtsdienstleistungen
9.1 Bußgeldtatbestand
9.2 Nichtigkeit des Vertrags
9.3 Wettbewerbsrechtliche Ansprüche
9.4 Untersagungsmöglichkeiten

10 Rechtsdienstleistungen im gerichtlichen Verfahren
10.1 Änderungen in den Prozessordnungen
10.2 Regelungsinhalt

11 Zusammenfassung und Ausblick

12 Literatur


Teil II: Das Rechtsdienstleistungsgesetz für Planungs- und Überwachungsbeteiligte in Bauprojekten

1 Einleitung

2 Rechtsberatung und Bauherrnvertretung bei der Bauplanung
2.1 Beratung und Vertretung des Bauherrn bei Verträgen
2.2 Beratung des Bauherrn während der Bauphase bezüglich der Vertragserfüllung durch die
2.2 ausführenden Unternehmen
2.3 Beratung und Abwicklung bei Mängel und Gewährleistungen
2.4 Vergütung für Rechtsberatungen durch den Architekten
2.5 Versicherbarkeit
2.6 Zusammenfassung

Anlage 1: Auflistung rechtsberatender Grundleistungen und Besondere Leistungen der HOAI

Anlage 2: Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Das ausführliche Inhaltsverzeichnis sowie einige Probeseiten finden Sie hier »

 

Das Autoren-Team:

Prof. Dr. Martin Henssler (Teil I) ist ordentlicher Professor an der Universität Köln, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht und Direktor des Instituts für Gesellschaftsrecht. Als Sachverständiger bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages im Mai 2007 zum „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts“ hat er sich intensiv mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz befasst.


Dr. Christian Deckenbrock (Teil I) ist Akademischer Rat und Habilitant am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Er hat zahlreiche Beiträge zum anwaltlichen Berufsrecht und zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts verfasst. Seine Dissertation hatte die Interessenkonflikte des Rechtsanwalts zum Thema („Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“, 2009).


Christian D. Esch (Teil II) LL.M., Rechtsanwalt, ist seit 2011 Partner der Sozietät Graf von Westphalen, in der er 2005 als Rechtsanwalt begonnen hat. Seine Schwerpunkte liegen im Privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und im Allgemeinen Vertragsrecht. Seit 2003 ist Christian D. Esch Lehrbeauftragter an der Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg für Vertragsrecht. In den Jahren 2006-2007 erwarb er den Titel eines LL.M. im Immobilienwirtschaftsrecht an der Universität Münster.

 

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