4/2012 - Nutzen Sie Ihre Chancen bei der Altersteilzeit!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorzeichen des demografischen Wandels sind in der Arbeitswelt schon lange angekommen: Viele junge Fachkräfte fehlen und die Belegschaft wird vielerorts von Mitarbeitern ab 50 Jahren aufwärts dominiert. Die Altersteilzeit bietet hierbei eine hilfreiche Möglichkeit, älteren Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu einem fließenden Übergang in den Ruhestand zu geben.
Doch nicht jeder darf ohne Umschweife diese Regelungen in Anspruch nehmen: In einem Urteil entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken vor einiger Zeit (Urteil vom 18.10.2006 - 2 UF 7/06 -), dass ein Arbeitnehmer, der sich von seiner Frau scheiden ließ und ihr nun Unterhalt zahlen musste, nicht ohne weiteres in Altersteilzeit gehen durfte. Sollte er sich doch dazu entschließen, müsse er in Kauf nehmen, dass sich die Unterhaltsforderungen nach dem Gehalt bemessen, das er in Vollzeit verdienen würde.
Wie der Betriebsrat Einfluss auf die Maßnahmen zur Altersteilzeit nehmen kann, erfahren Sie in unserem aktuellen Praxis-Seminar:
Anzeige
In diesem Newsletter haben wir wieder viele spannende Beiträge rund um die Betriebsratsarbeit für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Lektüre!
Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion
4/2012 Nutzen Sie Ihre Chancen bei der Altersteilzeit! 24. Januar - 7. Februar 2012
Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Sitzung die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen. ... zum Artikel
|
Außerordentliche Kündigung auch bei einem Ersatzmitglied des Betriebsrates gültig Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der 53 Jahre alte und verheiratete Kläger, der vier Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist, war seit dem 01.04.1987 bei der Beklagten als Hilfskraft im Tiefdruck beschäftigt. Sein monatliches Bruttoeinkommen betrug 3.200,00 Euro. Er war das erste Ersatzmitglied der „Alternativen Liste K. I.“ des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Ordentliches Betriebsratsmitglied der Liste des Klägers war Herr I. ... zum Artikel
Kooperation statt Konfrontation - Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz wird 40 Jahre alt. Vor fast genau 40 Jahren, am 19. Januar 1972, trat die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft. Die Gesetzesänderung brachte die Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb auf den noch heute gültigen, hohen Standard und entwickelte ihre Mitwirkungsrechte entscheidend weiter. Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz ist ein Meilenstein der deutschen Sozialgeschichte. ... zum Artikel
|
|
Call me back
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten/Online-Angeboten?
Wir rufen Sie umgehend zurück.
Jahresprogramm 2012
Unser neues Verlagsprogramm im PDF-Format (2,1 MB) - selbstverständlich kostenlos!
Jetzt downloaden