02.09.2010 — none . Quelle: none.
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zu Stuttgart 21:
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn bei so einem Wettbewerb kein Baugrund-Gutachten vorgelegen haben sollte, hätte Herr Frei Otto den Wettbewerb erst gar nicht beginnen dürfen bei seinen „Gewissensbissen“. Die Schweizer Eisenbahningenieure können dergleichen unter noch schwierigeren Bedingungen im Hochgebirge; mit deutschen Maschinen übrigens, auch im Ruhrgebiet gibt es solche Verhältnisse zu Hauf. Ein Blick auf GoogleEarth belehrt den unbefangenen Betrachter über das tatsächliche Problem Stuttgarts: das Städtbauliche. Die Gleisanlagen stören seit je die Entwicklung der Innenstadt, durch die Untertunnelung würden ca. 30-40 Hektar Gelände oberhalb der Erde frei. Zur Architektur des Hauptbahnhofs: Ich bin oft genug dort angekommen und habe selten einen bedrückenderen Protz erlebt; es gibt Erhaltenswerteres. Sinnvoll aus meiner Sicht: vorrübergehender Baustopp bis der Baugrund klar ist. Festhalten am Kopfbahnhof würde Stuttgart verkehrstechnisch in provenzieller Struktur zurücklassen. Die Stadt braucht den Entwicklungsraum im bisher halbierten Zentrum. Hans-Christoph H., Dipl.-Ing. RWTH Achitekt AKNW Neukirchen-Vluyn |
zum 2-Umschlag-Verfahren bei Vergaben:
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist alles noch viel zu umständlich und aufwändig! Genau wie die für einen Nichtfachmann kaum nachvollziehbare Bonus-Malus-Regelung der neuen HOAI. Wirkliche Verbesserungen sind nur zu erreichen, wenn die Baukosten nicht mehr Grundlage der Honorarberechnung sind. Wie soll man einem Bauherrn bzw. der Politik (Öffentlicher Dienst) erklären, dass mit zunehmender Baukostenüberschreitung und einer möglichst teuren Bauausführung der Fachingenieur oder auch der Architekt mit einem höheren Honorar belohnt werden? Es wird endlich Zeit, dass das Gebäude selbst bzw. Gebäudeklasse und z.B. der umbaute Raum die Honorargrundlage werden. Dann werden Planer nicht mehr dafür bestraft, wenn sie kostengünstig und dennoch gut im Interesse des Bauherrn - und nicht mehr im eigenen Honorarinteresse planen. Peter S., Architekt im Öffentlichen Dienst |
zur Amortisierung von Passivhäusern:
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Artikel entspricht nicht der Wahrheit. Ein Passivhaus amortisiert sich frühestens nach 20 bis 25 Jahren. Wenn es sich anders darstellt, hätte ich gerne eine Gegenrechnung. Ich habe die angegeben Zahlen einfach mit einem Gebäudewert von 150 T€ und 10 % Mehrkosten gerechnet. Das bedeutet einen erforderlichen geringeren Kostenaufwand pro Jahr von 1.500,00 € (wobei die höheren Kreditzinsen noch nicht einmal berücksichtigt sind). Nun ergibt sich die Frage, wo diese Kostenminimierung herkommen soll - zumal heutige Häuser schon im normalen Standard einen sehr guten Wärmedämmwert haben und die Heizungen hohe Effizienzwerte aufweisen. Die Artikel sollten schon ein bisschen bei der Wahrheit bleiben und nicht zusätzlich angehenden Bauherren mit Unwahrheiten die rosarote Brille aufsetzen. J.Z., Ingenieur Leipzig |
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