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Dashöfer

Elektronischer, sozialer, einfacher

07.05.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung.

„Hannoversche Allgemeine Zeitung”: Öffentliches Vergabewesen vor einer der größten Reformen // Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums verspricht Millioneneinsparungen

Hannover (ots) - Das öffentliche Vergabeverfahren steht, nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung”, vor einer der größten Reformen. Die Zeitung stützt sich auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der nun die Ressortabstimmung durchläuft. Das Vergabeverfahren soll danach moderner, einfacher, schneller aber auch grundsätzlich elektronisch werden. Stärker als bisher können die öffentlichen Auftraggeber auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.

Mit der grundsätzlichen Umstellung auf ein E-Verfahren könne jeder Bieter jeweils rund 845 Euro einsparen bei Gesamtkosten pro Verfahren von durchschnittlich 7.870 Euro. Die geplante Umstellung erspare der Wirtschaft Kosten von rund 272 Millionen Euro jährlich, der Verwaltung rund 144 Millionen Euro.

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Jährlich gibt es in der Bundesrepublik rund 16,2 Millionen Vergabeverfahren. Betroffen sind der Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen sowie die Vergabe von Konzessionen. Kleine und mittelständische Betriebe will man weiterhin bevorzugt berücksichtigen.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots können zukünftig "neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden". Besonders berücksichtigt werden sollen auch die Belange Behinderter. "Geschützte Werkstätten und Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist" sollen bevorzugt behandelt werden. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben, sind zukünftig ausdrücklich verpflichtet, die geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge einzuhalten. Diese Verpflichtung gelte auch bei einem Wechsel der Auftragnehmer innerhalb eines laufenden Verfahrens.

 

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