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Mehr Datenschutz am Arbeitsplatz

31.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

Beschäftigte sollen künftig besser vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden. Dennoch sollen auch die berechtigten Interessen der Arbeitgeber gewahrt werden.

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Neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
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Die Bundesregierung setzt sich für den Datenschutz von Beschäftigten ein. In einem neuen Gesetzentwurf hat sie Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Bewerbern und Beschäftigten im Arbeitsverhältnis getroffen. Das Bundeskabinett stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Der Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit, insbesondere im Umgang mit neuer Technik, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach der Sitzung des Bundeskabinetts. "Dieses Gesetz schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser als das geltende Recht."

Der neue Gesetzentwurf sieht Fortschritte in den verschiedensten Gebieten vor:

  • Fragerecht des Arbeitgebers
    Eine neue Regelung schafft Rechtssicherheit vor allem in Bewerbungsverfahren. Sie stellt klar, welche Fragen in Bezug auf die künftige Tätigkeit zulässig sind. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kandidaten dürfen beispielsweise erhoben werden. Dies gilt auch für weitere Daten – wenn und soweit sie erforderlich sind, um die Eignung der Bewerber festzustellen.

  • Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen
    Der Gesetzentwurf regelt, wann ärztliche Untersuchungen zulässig sind. Der Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen. So kann beispielsweise die Flugtauglichkeit eines künftigen Piloten geprüft werden – die von Bäckern grundsätzlich nicht.
  • Videoüberwachung
    Der Gesetzentwurf regelt die Videoüberwachung im nichtöffentlichen Bereich. Eine heimliche Videoüberwachung ist unzulässig.

  • Einsatz von Ortungssystemen
    Ortungssysteme dürfen grundsätzlich nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das kann zum Beispiel für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich sein oder zur Koordinierung von Einsätzen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, zum Beispiel von Fingerabdrücken.

  • Interessen der Arbeitgeber wahren
    Künftig sollen klare Regeln gelten, mit denen die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht wird. Das berechtigte Anliegen der Arbeitgeber, Korruption zu bekämpfen, soll beachtet werden. Auch Kontrollen zur Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz sollen möglich sein. Der Gesetzentwurf soll einerseits Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelung schützen. Er soll aber andererseits auch Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Zusammenarbeit an die Hand geben.

Die neuen Regelungen dienen dazu, ein vertrauensvolles Arbeitsklima zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Quelle: Bundesregierung
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